UKW-Markt: Einigung im Antennenstreit

Unter Moderation von Bundesminister a.D. Friedrich Bohl und der Bundesnetzagentur haben sich jetzt fünf Antenneneigentümer mit den Sendernetzbetreibern auf Eckpunkte für eine vertragliche Regelung des UKW-Antennenzugangs geeinigt. „Alle UKW-Marktakteure haben sich bewegt und sind aufeinander zugegangen. Die Eckpunkte bieten eine gute Grundlage dafür, dass es im nächsten Schritt zu Verträgen kommt und der Streit um die Antennen damit dauerhaft beigelegt wird. Dann müssen die Hörerinnen und Hörer keine Abschaltungen mehr befürchten“, erklärt der ehemalige Kanzleramts-Chef Bohl, der als Mediator eingesetzt worden war.

„Alle Beteiligten haben Verantwortung gezeigt und damit eine Lösung ermöglicht. Ich gehe davon aus, dass die konkreten Verträge jetzt schnell vereinbart werden und damit regulatorische Eingriffe vermieden werden können. Ich danke Herrn Bohl sehr für seine erfolgreichen Verhandlungen“ sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Für den Fall, dass es nicht zu einvernehmlichen Lösungen im UKW-Antennenstreit kommt, habe man aus Gründen äußerster Vorsorge bereits Regulierungsverfahren eingeleitet, heißt es von der Bundesnetzagentur. Vor dem Hintergrund der jetzt verabredeten Eckpunkte hat die zuständige Beschlusskammer die für kommenden Freitag, den 22. Juni 2018 angesetzt öffentliche-mündliche Verhandlung in den Verfahren aufgehoben. Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen den Sendernetzbetreibern Uplink und Divicon und fünf der Antennenbesitzer am Dienstag schließlich unterzeichnet. Damit ist die Regulierung vom Tisch.

„Es wurde auf den letzten Metern nochmal spannend, aber erfreulicherweise konnten sich doch alle Beteiligten dazu durchringen, ihren Beitrag zur Beilegung des UKW-Streits zu leisten. Das schafft Planungssicherheit und ermöglicht den Hörfunksendern, sich wieder auf das zu konzentrieren, worauf es ankommt: Den Hörerinnen und Hörern ein vielfaltiges Programm zu bieten, ohne Angst vor Unterbrechungen. Ein besonderer Dank hierfür gilt Bundesminister a.D. Friedrich Bohl, Staatsministerin Heike Raab, Staatssekretär Dr. Ulrich Nußbaum sowie den Verantwortlichen der Bundesnetzagentur, die maßgeblich den Weg zur gefundenen Einigung geebnet haben. Trotz des Ergebnisses erachten wir ein solches Verfahren für nicht tragbar. Eine Wiederholung darf es nicht geben. Daher mahnen wir bei der Politik in Bund und Ländern an, das Verfassungsgut Hörfunk auch auf der letzten Meile zu sichern“, sagt Klaus Schunk, stellvertretender Vorstandsvorsitzender bei VAUNET und Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste über das heutige Ergebnis der Verhandlungen zum UKW-Markt.

Mit Erleichterung haben dauch ie Landesmedienanstalten die nun erzielte Einigung der Vertragsparteien im Streit um die Verbreitungskosten von UKW zur Kenntnis genommen. DLM-Vorsitzende Cornelia Holsten: „Das war knapp! Ich danke auch im Namen der Radionutzer allen Beteiligten für ihre Kompromissbereitschaft, die eine hoffentlich nachhaltige Lösung ermöglicht hat.“ Die Landesmedienanstalten waren selbst nicht an den Verhandlungen beteiligt, hatten sich aber moderierend für eine Lösung im Sinne der Radiozuhörer eingesetzt.

Media Broadcast, das seit 31. März 2018 selbst keine Vertragspartei mehr war, habe die Einigung – wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung erklärt – wirtschaftlich unterstützt. Damit hätten sich alle Beteiligten, die Antenneneigner, die Sendernetzbetreiber und die Programmveranstalter (private und öffentlich-rechtliche Radioanbieter) aufeinander zubewegt, um ein langfristig tragbares, marktkonformes kommerzielles UKW-Betreibermodell sicherzustellen.

Divicon und Uplink werden ab dem 1. Juli 2018 die Antennen direkt anmieten und sukzessive ihre Sender an die Antennen der Antenneneigner anschließen. Media Broadcast werde nach Bedarf als Sublieferant Divicon und Uplink eigene Sender und Dienstleistungen zur Verfügung stellen.

„Wir begrüßen die von Kanzleramtsminister a.D. Friedrich Bohl und der Bundesnetzagentur vorangetriebene Einigung zwischen den Antenneneignern und den Sendernetzbetreibern Divicon und Uplink. Für die Gewährleistung eines reibungslosen UKW-Sendebetriebs müssen alle Parteien in der Kette, vom Antenneneigner über den Sendernetzbetreiber, den Standortbetreiber bis hin zum Programmanbieter wirtschaftlich agieren können“, sagt Wolfgang Kniese, CFO der Media Broadcast. Kniese fährt fort: „Obwohl selbst seit dem 1. April 2018 keine Vertragspartei mehr, hat Media Broadcast bereits durch den Übergangsbetrieb bis zum 30. Juni und jetzt noch einmal konstruktiv zur Lösung der UKW-Problematik beigetragen.“

Nachtrag 20.06.2018: Statements von Media Broadcast und den Medienanstalten ergänzt.

 

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