Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) appelliert an die Medienpolitik der Länder, zwei aktuelle Vorhaben des Bayerischen Rundfunks (BR) vor deren Umsetzung genau zu prüfen und dabei auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu bestehen. Der BR hatte zuvor angekündigt, Ende Juni den Namen des Bildungskanals des Bayerischen Rundfunks von BR-alpha in ARD-alpha sowie das dort ausgestrahlte Programm zu ändern. Zudem verfolgt der BR im Radiobereich nach wie vor – wenn auch mit einer späteren Umsetzung – einen UKW-Wellentausch von BR-KLASSIK auf PULS, wie der Hörfunkausschuss dem Rundfunkrat empfiehlt.
Dazu Dr. Tobias Schmid, Vorstandsvorsitzender des VPRT: „Bei ARD-alpha will der BR nach eigenem Gutdünken aus seinem bayerischen Landesangebot ein bundesweites ARD-Angebot machen, obwohl es dafür zunächst eine Ermächtigung durch die Länder geben müsste. Das ähnelt doch sehr dem Versuch des BR, BR-KLASSIK ohne rechtliche Grundlage ins Digitale abzudrängen. Wenn das durchgeht, braucht man keine Rundfunkstaatsverträge mehr und jeder macht, wonach ihm gerade ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das im Interesse der Ordnungspolitik ist.
Schmid unterstrich, dass der VPRT sich ausdrücklich auf das Verfahren und nicht auf die Inhalte des Bildungskanals beziehe. Zwischen den Ländern sei vereinbart worden, dass es ein Gesamtkonzept für die digitalen Spartenkanäle geben solle. Alleingänge durch ARD-Anstalten, die ihre Kanäle ungeachtet dessen einfach starten würden, müssten verhindert werden. Anderenfalls würde der Gestaltungsanspruch der Länder in Rundfunkfragen ad absurdum geführt.