Schweiz: Bundesrat erhöht Gebührenanteil für Lokalradios ab 2027

Konzessionierte Lokalradios und regionale Fernsehsender in der Schweiz erhalten ab dem Jahr 2027 spürbar mehr Geld aus der Radio- und Fernsehabgabe. Der Bundesrat hat entsprechende Änderungen im Radio- und Fernsehgesetz sowie in der dazugehörigen Verordnung beschlossen. Damit setzt die Regierung zwei parlamentarische Initiativen um, die das Parlament Ende 2025 zur Stärkung der elektronischen Medien verabschiedet hatte.

Konkret wird der Abgabeanteil für die regionalen Veranstalter auf sieben Prozent des Gesamtertrags angehoben, nachdem der gesetzliche Rahmen zuvor auf sechs bis acht Prozent erweitert wurde. Für die Sender bedeutet das eine Erhöhung der Mittel von derzeit 86 Millionen auf künftig rund 95 Millionen Franken pro Jahr. Diese Summe ist zunächst für die Jahre 2027 und 2028 festgeschrieben.

Neben den direkten Sendegeldern fließen künftig auch Erträge aus der Abgabe in die allgemeine Medienförderung. Aus- und Weiterbildungsinstitutionen für redaktionelles Personal werden ab 2027 mit jährlich 1,5 Millionen Franken unterstützt. Nachrichtenagenturen und audiovisuelle Dienstleister erhalten insgesamt sechs Millionen Franken pro Jahr, während Selbstregulierungsorgane wie der Schweizer Presserat mit bis zu 500.000 Franken rechnen können. Zuständig für entsprechende Fördergesuche ist das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM).

Ebenfalls per Anfang 2027 tritt eine Gesetzesänderung in Kraft, die das Zusammenspiel zwischen der SRG und externen Anbietern von filmtechnischen Dienstleistungen regelt. Damit soll die öffentlich-rechtliche Anstalt fair am audiovisuellen Produktionsmarkt teilnehmen, ohne private Anbieter zu verdrängen.

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