
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) hat am heutigen 28. Mai 2026 die Frequenzpakete für die künftige Verbreitung von UKW in der Schweiz veröffentlicht. Damit läuft ab sofort die Bewerbungsfrist für Radiomacher, die ihre Programme auch ab dem kommenden Jahr über die klassischen Ultrakurzwellen ausstrahlen möchten. Bis zum 31. Juli 2026 können interessierte Sender ein entsprechendes Gesuch für eine Funkkonzession einreichen.
Insgesamt stehen 20 Frequenzpakete in 13 Regionen zur Verfügung, deren Zuschnitt sich im Wesentlichen an den Versorgungsgebieten von vor 2020 orientiert. Das Angebot richtet sich an Radioveranstalter, die im gewünschten Zielgebiet bereits über DAB+ empfangbar sind. Die neuen Funkkonzessionen werden im Herbst 2026 erteilt und treten im Januar 2027 in Kraft. Sie haben eine Laufzeit bis zum Jahr 2034, passend zu den bestehenden Veranstalterkonzessionen.
Bei der Vergabe wird zwischen Sendern mit und ohne Leistungsauftrag unterschieden. Die SRG sowie die 25 konzessionierten Radios mit Service-public-Auftrag können ihre bisherigen Frequenzen auf Gesuch hin weiter nutzen, wofür ein separates Verfahren läuft. Alle übrigen Frequenzen werden als sogenannte Cluster neu vergeben. Sollten sich in einer Region mehr Radios für dasselbe Frequenzpaket bewerben als Kapazitäten vorhanden sind, regelt das BAKOM die Vergabe über eine Auktion, die voraussichtlich im Herbst stattfinden wird.
Die Verbreitung über UKW bleibt für alle Marktteilnehmer weiterhin freiwillig. Das BAKOM setzt mit diesem Schritt den Entscheid des Parlaments vom Dezember 2025 um, die UKW-Verbreitung über das Jahr 2026 hinaus zu verlängern. Das Antragsformular sowie alle relevanten Unterlagen und Richtlinien für das Verfahren sind auf der offiziellen Webseite des BAKOM abrufbar.