Radiostreit in Graubünden: Schawinskis Kampf um die Konzession

Die Vergabe der Radiokonzession in Graubünden sorgt weiter für Diskussionen. Medienunternehmer Roger Schawinski hat ein Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht erwirkt und bringt damit nicht nur die Justiz, sondern auch die Politik in Bewegung. Der Streit dreht sich um einen vermeintlichen Rechenfehler bei der Berechnung des Anteils der Praktikanten im Team von Schawinskis Firma.

Was steckt hinter dem Revisionsverfahren?

Im Januar wurde entschieden: Die Konzession für das Gebiet Graubünden-Glarus geht an die Südostschweiz Radio AG (Somedia), nicht an Schawinskis Radio Alpin Grischa AG. Die Begründung: Ein unzureichendes Verhältnis zwischen festangestellten Redaktoren und Praktikanten. Laut Gericht waren vier Praktikanten auf elf Festangestellte eine unzulässige Abweichung von der geforderten 3:1-Regel. Doch Schawinski sieht hier einen gravierenden Fehler. Er argumentiert, dass er als Programmleiter mitgezählt werden müsse, womit das Verhältnis korrekt gewesen wäre.

Kritik an der Entscheidung

Medienexperten bezweifeln die Fairness des Prozesses. Roger Huber, Chefredaktor von «Inside Justiz», spricht von einem „klassischen Revisionsfall“, wenn ein klarer Rechenfehler übersehen wurde. Auch Medienrechtlerin Mirjam Teitler und Medienwissenschaftler Roger Blum betonen, dass es bei der Konzessionsvergabe um mehr gehe als nur um die Zahl der Praktikanten – nämlich um Meinungsvielfalt und Medienpolitik.

Politische Folgen

Der Fall erreicht inzwischen das Parlament. GLP-Nationalrat Patrick Hässig stellt infrage, ob es angemessen ist, dass solch weitreichende Entscheidungen von nur einer Instanz getroffen werden. Er kritisiert, dass das Gericht ohne demokratische Legitimation faktisch eine neue Norm geschaffen habe.

Wie geht es weiter?

Revisionsverfahren sind selten erfolgreich, doch Schawinski gibt nicht auf. Sollte das Gesuch angenommen werden, könnte die Konzessionsvergabe neu aufgerollt werden. Somedia bleibt gelassen und sieht keine rechtlichen Probleme. Das Bundesverwaltungsgericht prüft derzeit den Fall – ein konkreter Entscheid bleibt abzuwarten.

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