Kommerzieller Lokalfunk für Sylt und Lübeck – nichtkommerzieller Lokalfunk in den Regionen Flensburg, Rendsburg/Schleswig und Neumünster ausgeschrieben

  • Donnerstag, 26. März 2015
  • Pressemitteilungen der MA HSH

MA HSH schreibt Übertragungskapazitäten für kommerziellen Lokalfunk in den Regionen Sylt und Lübeck aus
Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) hat auf seiner gestrigen Sitzung beschlossen, UKW-Übertragungskapazitäten für die terrestrische Verbreitung kommerzieller lokaler Hörfunkprogramme in den Regionen Sylt/Niebüll/Leck/Bredstedt sowie in Lübeck/ Bad Schwartau/Krummesse/Ratzeburg auszuschreiben.

Die am 1. Januar 2015 in Kraft getretene 5. Änderung des Medienstaatsvertrags Hamburg/Schleswig-Holstein lässt erstmals die Einführung von lokalem Hörfunk in Schleswig-Holstein zu. Das Gesetz sieht vor, dass bis zu zwei lokale Hörfunkprogramme kommerziell veranstaltet werden dürfen. Auf Basis einer von der MA HSH erstellten Marktanalyse hat der Medienrat beschlossen, in den Regionen Sylt/ Niebüll/Leck/Bredstedt sowie Lübeck/Bad Schwartau/Krummesse/Ratzeburg Übertragungskapazitäten für kommerziellen lokalen Hörfunk auszuschreiben.
Die Antragsfrist für alle Ausschreibungen endet am 24. April 2015, 12.00 Uhr. Die Ausschreibungstexte stehen unter www.ma-hsh.de/aktuelles-publikationen/-ausschreibungen zum Download bereit.

MA HSH ermöglicht nichtkommerziellen Lokalfunk in den Regionen Flensburg, Rendsburg/Schleswig und Neumünster
Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) hat auf seiner gestrigen Sitzung beschlossen, UKW-Übertragungskapazitäten für die terrestrische Verbreitung nichtkommerzieller lokaler Hörfunkprogramme in den Regionen Flensburg/Glücksburg/Tastrup, Rendsburg/ Schleswig/Eckernförde sowie in Neumünster/Bordesholm/Nortorf/Padenstedt auszuschreiben.

Die am 1. Januar 2015 in Kraft getretene 5. Änderung des Medienstaatsvertrags Hamburg/Schleswig-Holstein lässt erstmals die Einführung von lokalem Hörfunk in Schleswig-Holstein zu. Das Gesetz sieht für mindestens drei Regionen die Verbreitung von nichtkommerziellem Lokalfunk vor. Auf Basis einer von der MA HSH erstellten Marktanalyse hat der Medienrat beschlossen, in den Regionen Flensburg/Glücksburg/Tastrup, Rendsburg/Schleswig/Eckernförde sowie in Neumünster/Bordesholm/Nortorf/Padenstedt Übertragungskapazitäten für nichtkommerziellen Lokalfunk auszuschreiben.

Die Antragsfrist für alle Ausschreibungen endet am 24. April 2015, 12.00 Uhr. Die Ausschreibungstexte stehen unter www.ma-hsh.de/aktuelles-publikationen/-ausschreibungen zum Download bereit.

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