
Für das Team und die Hörer von Schlager Radio bricht am heutigen Mittwoch eine neue Ära an. Der Sender nimmt ab dem 1. Juli 2026 den Betrieb unter einer veränderten regulatorischen Grundlage auf, die neben langfristiger Planungssicherheit auch eine stärkere regionale Verwurzelung im Programm vorschreibt. Die Neuregelung geht auf ein medienrechtliches Auswahlverfahren zurück, das im Frühjahr abgeschlossen wurde.
Rückblickend hatte der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) die Weichen für diese Entwicklung bereits im März dieses Jahres gestellt. Im Rahmen des Umlaufbeschlusses 1/2026, der offiziell am 13. März 2026 besiegelt wurde, erhielt die veranstaltende radio B2 GmbH eine unbefristete Zulassung für ihr Hörfunkprogramm. Gleichzeitig wurden die UKW-Frequenzen in Berlin und Brandenburg für weitere sieben Jahre an die Betreiber vergeben, womit sich Schlager Radio im Ausschreibungsverfahren gegen die Mitbewerber Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG und Skyline Medien GmbH durchsetzen konnte, deren Anträge vom Medienrat abgelehnt wurden.
Die mit dem heutigen Tag wirksame Lizenz ist jedoch an eine klare publizistische Auflage gekoppelt, die eine deutliche Ausweitung der Regionalisierung vorsieht. Werktags in der Zeit von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr ist Schlager Radio nun zu einer dreistündigen Programmauseinanderschaltung verpflichtet. In dieser Zeit wird das Programm für insgesamt vier Regionen aufgeteilt. Die Hörer erhalten dann über die jeweiligen UKW-Frequenzen maßgeschneiderte Regionalnachrichten sowie einen auf die Region abgestimmten Wetter- und Verkehrsservice.
Die Aufteilung betrifft die Zone Berlin über den Sender Berlin-Alexanderplatz auf 106,0 MHz sowie die Region Brandenburg-West über die Standorte Potsdam und Brandenburg an der Havel. Im Osten des Landes erfolgt die Versorgung über die Sender Eberswalde, Frankfurt (Oder) und Fürstenwalde, während die Lausitz separat über die Frequenz Cottbus bedient wird.
Obwohl die UKW-Zuweisung nominell für sieben Jahre gilt, enthält die neue Lizenzvereinbarung eine Klausel zur digitalen Transformation. Sollte eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen werden, die das staatsvertragliche Ziel der Digitalisierung des terrestrischen Rundfunks forciert, kann die mabb die Laufzeit der UKW-Frequenzen vorzeitig verkürzen. Für Radiomacher zeigt dies einmal mehr, dass der Regulator den Fokus trotz aktueller UKW-Verlängerungen weiterhin schrittweise auf den Ausbau von DAB+ lenkt.