Zehn Bewerber für Hamburger UKW-Frequenz: Großes Interesse an der 98,1 MHz

Die Ausschreibung der Hamburger UKW-Übertragungskapazität auf der Frequenz 98,1 MHz ist in der Branche auf eine beachtliche Resonanz gestoßen. Wie die Medienanstalt Hamburg Schleswig-Holstein (MA HSH) mitteilte, sind insgesamt zehn Zuweisungsanträge für den Betrieb eines privaten 24-stündigen Hörfunkprogramms eingegangen. Dieses starke Bewerberfeld unterstreicht die anhaltende Bedeutung der terrestrischen Verbreitung im Hamburger Stadtgebiet, auch wenn sich die Rahmenbedingungen für UKW im Norden grundlegend ändern.

In der Sitzung des Medienrats am 6. Mai fand bereits eine erste inhaltliche Erörterung der eingegangenen Anträge statt. Um den ordnungsgemäßen Ablauf des laufenden Verfahrens nicht zu gefährden, ist derzeit jedoch nicht geplant, die Namen der Bewerberinnen und Bewerber zu veröffentlichen. Das Verfahren soll nun zügig abgeschlossen werden: Eine Entscheidung über die Vergabe der Frequenz ist bereits für die kommende Sitzung des Medienrats am 24. Juni 2026 vorgesehen. Dabei beabsichtigt das Gremium, auf ein gesondertes Verständigungsverfahren zu verzichten, um eine zeitnahe Nachfolge für die Kapazität zu sichern.

Die Frequenz 98,1 MHz wurde bislang von Klassik Radio genutzt, wobei die aktuelle Zuweisung zum 31. Mai 2026 endet. Während die Kapazitäten früher Teil eines gemeinsamen Versorgungsgebiets für Hamburg und Schleswig-Holstein waren, ist eine solche Kombination aufgrund des Digitalumstiegs in Schleswig-Holstein künftig nicht mehr möglich. Gemäß dem Medienstaatsvertrag HSH dürfen freiwerdende UKW-Frequenzen in Schleswig-Holstein nicht erneut ausgeschrieben werden, weshalb sich das aktuelle Verfahren ausschließlich auf Hamburg beschränkt.

Wie komplex die rechtliche Situation beim Übergang von UKW zu digitalen Übertragungswegen bleibt, zeigt zudem eine weitere Entscheidung des Medienrats. Der Antrag auf Ausschreibung der ehemals von delta Radio genutzten UKW-Kapazitäten wurde abgelehnt. Die betroffene Veranstalterin hält die gesetzlichen Beschränkungen im Staatsvertrag für verfassungswidrig, da sie die Rundfunkfreiheit unverhältnismäßig einschränken würden. Der Medienrat folgte dieser Ansicht nicht und verwies auf seine Bindung an die geltenden Gesetze. Da diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, könnten die juristischen Auseinandersetzungen über die UKW-Zukunft im Norden noch andauern.

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