Genau das hat jetzt der Österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschieden. Demnach ist die Verbreitung der ORF-Radioprogramme über das Medium Internet nicht Rundfunk. Das bedeutet, dass Haushalte, die die ORF-Radioprogramme derzeit ausschließlich über Internet empfangen, künftig keine Rundfunkgebühren und die damit verbundenen Abgaben und Entgelte zu bezahlen haben. Bislang wurde davon ausgegangen, dass der Empfang von Rundfunksendungen über das Internet gebührenpflichtig macht.
Dazu Mag. Richard Grasl, Kaufmännischer Direktor des ORF: „Der VwGH hat aufgezeigt, dass die jetzige Rechtsmeinung mit der technischen Realität nicht zusammenpasst. Auch wenn die heutige Rechtssprechung noch für wenige Haushalte zutreffend ist, wird es mittelfristig notwendig sein, die Rundfunkgebühr an den öffentlich-rechtlichen Inhalt und nicht an die technische Verbreitungsvariante zu koppeln, um die neu entstandene Lücke zu schließen. Dazu gibt es in Europa ja schon etliche Modelle und Überlegungen, die es nun zu bewerten gilt.
Durch diese Entscheidung entsteht gleichzeitig eine Zweiklassengesellschaft unter den ORF-Hörerinnen und -Hörern: Wer die ORF-Radioprogramme auf herkömmlichem Weg konsumiert, bezahlt Rundfunkgebühr, wer dieselben Programme über das Internet hört, nicht.“