
Das im Februar eingeleitete regulatorische Verfahren zur Neuordnung der ostbelgischen Radiolandschaft ist in die entscheidende Phase gegangen. In der Ausgabe des Belgischen Staatsblatts vom 17. Juni 2026 hat der Medienrat der Deutschsprachigen Gemeinschaft die formale Ausschreibung für zwei zentrale UKW-Frequenzen im Osten des Landes veröffentlicht. Damit wird die historische, über Jahrzehnte gewachsene Verflechtung zwischen dem öffentlich-rechtlichen Belgischen Rundfunk und dem kommerziellen Rundfunk nun auch im Vergabeverfahren formal entwirrt.
Konkret ausgeschrieben werden die reichweitenstarke Frequenz Eupen auf 100,5 MHz, die mit einer maximalen Leistung von bis zu 13.300 Watt ERP weit in die benachbarten Länder Deutschland und die Niederlande hineinstrahlt, sowie die Frequenz Wallerode/Honsfeld auf 107,6 MHz mit einer Leistung von 1.300 Watt ERP. Beide Kapazitäten bilden das Rückgrat des Sendernetzes, auf dem aktuell das Programm „100,5 DAS HITRADIO“ der privaten regioMEDIEN AG verbreitet wird.
Der Medienrat macht in den Bestimmungen der Ausschreibung unmissverständlich klar, dass die beiden Frequenzen als zusammenhängendes Paket vergeben werden sollen. In den Erläuterungen wird betont, dass die gemeinsame Nutzung dieser Frequenzen durch ein und denselben Mediendiensteanbieter die effizienteste Art der Frequenznutzung darstellt, da erst dadurch die Errichtung eines flächendeckenden Sendernetzes in der Region ermöglicht wird. Bewerbungen, die sich nur auf eine der beiden Frequenzen beziehen, bleiben im Verfahren unberücksichtigt.
Interessierte Radiomacher und private Senderbetreiber, die sich um die Zuteilung bewerben möchten, müssen sich an strikte regulatorische Vorgaben halten. Die Anträge müssen nach Format und Inhalt den Vorgaben des nationalen Mediendekrets von 2021 entsprechen und neben dem Nachweis der technischen Störungsfreiheit auch eine effiziente Nutzung der Sendekapazitäten belegen. Die Bewerbungsfrist ist kurz angesetzt: Vollständige Unterlagen müssen bis zum 29. Juli 2026 einschließlich schriftlich oder per E-Mail beim Medienrat in Eupen eingereicht werden.
Für den aktuellen Sendebetrieb im Dreiländereck ändert sich durch den formalen Start des Ausschreibungsverfahrens zunächst nichts. Um eine Unterbrechung der Ausstrahlung zu verhindern, hatte der Medienrat die Zuteilung an die regioMEDIEN AG im Rahmen einer kurzfristigen Übergangsregelung befristet verlängert. Laut Ausschreibungstext werden die UKW-Funkfrequenzen ab dem 1. Oktober 2026 für den neuen Zuteilungsempfänger verfügbar sein. Bis zum Spätsommer wird sich zeigen, ob es neben dem etablierten Platzhirschen im Eupener Funkhaus weitere Bewerber gibt, die ihren Hut für dieses reichweitenstarke UKW-Paket in den Ring werfen.