Der UKW-Antennenstreit hat nun auch ein erstes Gericht beschäftigt, das berichtet die „Allgemeine Zeitung“ aus Mainz. Das dortige Landgericht hat demnach eine einstweilige Verfügung erlassen, die besagt, dass Rockland Radio über seine erworbenen Antennen im Großraum Trier weiterhin die Signale des Sendernetzbetreibers Uplink Network verbreiten muss Betroffen seien die Übertragung der Sender bigFM, RPR 1 und Deutschlandradio. Die Einzelfallentscheidung begründet das Landgericht – so die „Allgemeine Zeitung“ weiter – mit einer marktbeherrschenden Stellung des Antenneneigners. Die Ausstrahlung müsse gegen ein „angemessenes Entgelt“ ermöglicht werden, zitiert die Zeitung aus der Begründung. Allerdings gelte die Verfügung nur für eine übergangsweise Nutzung bis maximal zum 31. Juli.
Dass es in den Gesprächen zwischen Radio 21, die auch der Hauptgesellschafter beim rheinland-pfälzischen Rockland Radio sind, und Uplink hakt, wurde auch auf der Sitzung der Versammlung der niedersächsischen Landesmedienanstalt am 25. April 2018 aktenkundig. Radio 21 und Rockland Radio haben in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz zahlreiche UKW-Antennen, über die UKW-Frequenzen der beiden Sender verbreitet werden, von der Media Broadcast erworben. Der Radioveranstalter ist damit also zum Antenneneigner geworden, der wiederum mit anderen Sendernetzbetreibern und Veranstaltern über Konditionen verhandeln und Verträge über die Antennenmitbenutzung schließen muss.