Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) stellt in ihrem 20. Bericht für 2017 bis 2020 einen Überschuss der Rundfunkanstalten von 542,2 Mio. € fest. Sie empfiehlt eine Absenkung des Rundfunkbeitrags um 30 Cent auf monatlich 17,20 €.
Am 13. April 2016 hat der Vorsitzende der KEF, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, den 20. Bericht in Mainz an die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer, übergeben.
Für die Beitragsperiode 2017 bis 2020 melden die Rundfunkanstalten einen Gesamtfinanzbedarf von 38.517,6 Mio. € an. Das sind 3.534,2 Mio. € oder rund 10 % mehr als in der vorherigen Periode. Dieser Mehrbedarf wird durch höhere laufende Erträge und die Anrechnung einer Sonderrücklage aus den Beitragsmehrerträgen der Jahre 2013 bis 2016 weitgehend gedeckt. Der danach verbleibende ungedeckte Finanzbedarf für 2017 bis 2020 beträgt 435,7 Mio. €. Davon entfallen auf die ARD 395,6 Mio. € und auf das Deutschlandradio 44,5 Mio. €. Das ZDF meldet einen Überschuss von 4,5 Mio. € an.
Die Kommission reduziert den angemeldeten Bedarf nach eingehender Prüfung um 965,7 Mio. €. Davon entfallen 276,5 Mio. € auf Ertragszuschätzungen, z.B. im Bereich Werbung und Sponsoring, 617,7 Mio. € auf Aufwandsreduzierungen, z.B. bei den Programmverbreitungskosten, und 71,5 Mio. € auf Veränderungen bei den Eigenmitteln. Im Ergebnis ergibt sich daraus ein Überschuss von 542,2 Mio. €. Vom festgestellten Gesamtfinanzbedarf für 2017 bis 2020 werden 32.986,5 Mio. € (87 %) aus Rundfunkbeiträgen einschließlich einmaliger Sonderrücklage aus Beitragsmehrerträgen finanziert.
Im Einzelnen:
Für 2017 bis 2020 erkennt die Kommission die angemeldeten Erträge aus Rundfunkbeiträgen von 31.367,5 Mio. € an. Für 2013 bis 2016 stellt sie Rundfunkbeitragserträge von 31.259,9 Mio. € fest. Das sind 467,7 Mio. € mehr als im 19. Bericht angenommen. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf eine gestiegene Anzahl an Wohnungen als Folge der hohen Direktanmeldungen. Aufgrund zwischenzeitlich vorliegender Ist-Zahlen berücksichtigt die Kommission für 2015 gegenüber der Anmeldung um 29,4 Mio. € höhere Beitragserträge (vgl. Zusatzinformation 1).
Bei den Aufwendungen für das Programm werden 16.653,6 Mio. € für 2017 bis 2020 anerkannt. Der Programmaufwand macht etwas mehr als 40 % des Gesamtaufwands der Anstalten aus. ARD und ZDF haben einen zusätzlichen Aufwand von 337,5 Mio. € für Auftragsproduktionen angemeldet. Dieser Mehrbedarf wird mit ausgewogenen Vertragsbedingungen und einer fairen Aufteilung der Verwertungsrechte im Bereich Film- und Fernsehproduktionen (ARD) zugunsten der Produzenten begründet. Nach Überprüfung der von den Anstalten vorgelegten Schätzungen und Rücksprache mit Produzenten erkennt die Kommission hiervon 253,1 Mio. € an (vgl. Zusatzinformation 2).
Unveränderte Bedeutung für den Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat die betriebliche Altersversorgung. Der für 2017 bis 2020 anerkannte Aufwand beläuft sich auf netto 2.115,0 Mio. € (ARD 1.723,6 Mio. €, ZDF 341,6 Mio. €, Deutschlandradio 49,8 Mio. €). Die Kommission hält es für notwendig, den für die Altersversorgung zweckgebundenen Beitragsanteil von 25 Cent über 2016 hinaus fortzuführen. Sie würdigt die Bemühungen der Anstalten, die Kosten der Altersversorgung zu begrenzen. Bisherige Versorgungstarifverträge wurden gekündigt und sollen durch wirtschaftlichere Modelle ersetzt werden. Mit den Gewerkschaften finden gegenwärtig auch Verhandlungen über die Begrenzung des Zuwachses der laufenden Renten statt (vgl. Zusatzinformation 3).
Für die Personalkosten ohne Altersversorgung erkennt die Kommission eine um 206,4 Mio. € gekürzte Summe von 8.742,3 Mio. € an. Bei ARD und ZDF soll der Personalbestand auch in der Periode 2017 bis 2020 reduziert werden, um beschlossene Konsolidierungskonzepte umzusetzen (vgl. Zusatzinformation 4).
Die Kommission erkennt für das Entwicklungsprojekt Digitaler Hörfunk (DAB+) bei der ARD einen Bedarf von 89,4 Mio. € und beim Deutschlandradio von 63,6 Mio. € an. Bei der ARD wurde die Anmeldung um 33,3 Mio. €, beim Deutschlandradio um 10,1 Mio. € gekürzt. Die Kommission stellt fest, dass es nicht wirtschaftlich ist, zwei Verbreitungswege für den Hörfunk über die von ARD und Deutschlandradio geplante Zeitdauer parallel zu betreiben. Der Umstieg auf das im Vergleich zu UKW kostengünstigere Digitalradio kann nicht gelingen, wenn es nicht zu klaren Festlegungen von Bund und Ländern zu DAB+ kommt und ein realistischer Abschaltzeitpunkt für UKW beschlossen wird (vgl. Zusatzinformation 5).
Die Kommission nimmt einen Wirtschaftlichkeitsabschlag von insgesamt 21,1 Mio. € vor. Unwirtschaftliches Handeln wurde z.B. bei den Produktionsbetrieben festgestellt. Erhebliche Wirtschaftlichkeitsreserven ergeben sich aus einer Sonderuntersuchung der Kommission zur IT-Landschaft der Anstalten. ARD, ZDF und Deutschlandradio sind angehalten, in den kommenden Jahren notwendige strukturelle Veränderungen im IT-Bereich einzuleiten (vgl. Zusatzinformation 6).
Die finanziellen Folgen der vom nordrhein-westfälischen Landtag im Januar 2016 beschlossenen Reduzierung der Hörfunkwerbung beim WDR werden im 20. Bericht nicht berücksichtigt. Zum einen soll das Finanzbedarfsermittlungsverfahren frei von medienpolitischen Einflüssen bleiben, weshalb diesbezügliche Entscheidungen vor Beginn des jeweiligen Prüfverfahrens getroffen sein müssen. Zum anderen konnten die von der ARD vorgelegten Zahlen im Verfahren nicht mehr auf ihre Belastbarkeit hin überprüft werden.