
Die Kommunikationsbehörde Austria hat der Radio VM1 GmbH die Nutzung drei neuer Übertragungskapazitäten in Tirol bewilligt. Damit kann der Sender sein bestehendes Versorgungsgebiet, das bisher Innsbruck sowie das Unter- und Oberland und das Außerfern umfasst, signifikant erweitern. Die Entscheidung der KommAustria sieht vor, dass die Kapazitäten an den Standorten Imst 3 auf 97,8 MHz, Längenfeld 2 auf 107,5 MHz und Landeck 3 auf 104,3 MHz künftig für das Programm der Radio VM1 GmbH genutzt werden.
Das Verfahren nahm seinen Anfang bereits im Januar 2025 mit dem entsprechenden Antrag der Rundfunkveranstalterin. Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Ausschreibung im März 2025 bekundete zunächst auch die U1 Tirol Medien GmbH Interesse an den Frequenzen. Da dieser Antrag jedoch im Juli zurückgezogen wurde, stand einer direkten Zuordnung an die Radio VM1 GmbH rechtlich nichts mehr im Weg. Die Behörde verzichtete auf eine offene Ausschreibung für neue Markteintritte, da die technische Reichweite der neuen Frequenzen mit rund 47.000 versorgten Personen unter der relevanten Grenze von 50.000 Einwohnern liegt.
Aus technischer Sicht schließen die neuen Sendegebiete im Tiroler Oberland unmittelbar an das bisherige Versorgungsgebiet des Senders an. Eine dabei entstehende Doppelversorgung von etwa 7.000 Einwohnern wird von der Regulierungsbehörde als technisch unvermeidbar eingestuft, da die alpine Topografie der Region eine lückenlose Abdeckung entlang des Inns anders kaum zulässt. Durch die Erweiterung können nun Gemeinden wie Landeck, Imst, Arzl im Pitztal oder Längenfeld vollständig mit der notwendigen Mindestfeldstärke versorgt werden.
Die Tiroler Landesregierung hat im Ermittlungsverfahren keine Einwendungen gegen den Ausbau erhoben. Die nun erteilte fernmelderechtliche Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen ist an die Laufzeit der bestehenden Zulassung von Radio VM1 gebunden. Mit dieser Entscheidung wird das Versorgungsgebiet im Südwesten des Bundeslandes sowie im Ötztal verdichtet, ohne dass eine Umbenennung des bisherigen Zulassungsbereiches erforderlich war.