Reform des BR: Diskussion um Werbebeschränkungen im Hörfunk spitzt sich zu

Die Novellierung des Bayerischen Rundfunkgesetzes steuert auf die Zielgerade zu und sorgt hinter den Kulissen für intensive Debatten, die weitreichende Konsequenzen für den bayerischen Hörfunkmarkt haben könnten. Im Raum steht nicht nur der Wegfall von vier der zehn BR-Hörfunkwellen ab dem Jahr 2027 – betroffen sind Puls Radio, BR Schlager, BR24 live und BR Verkehr –, sondern auch eine mögliche Beschränkung oder gar ein Wegfall der Werbezeiten in den öffentlich-rechtlichen Radioprogrammen des Senders.

Nach einem Bericht der Augsburger Allgemeinen befindet sich der überarbeitete Gesetzentwurf der bayerischen Staatskanzlei derzeit in der finalen Abstimmung. Ausgelöst durch den Reformstaatsvertrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio waren vorangegangene Entwürfe wegen befürchteter staatlicher Eingriffe in die Programmgestaltung auf Kritik gestoßen, woraufhin Medienminister Florian Herrmann Nachbesserungen ankündigte.

Für private Radioveranstalter steht bei den Verhandlungen viel auf dem Spiel. Vertreter der bayerischen Privatfunkbranche fordern seit Längerem eine spürbare Entlastung und faire Marktbedingungen. Während der Bayerische Rundfunk jährlich rund eine Milliarde Euro aus dem Rundfunkbeitrag erhält und dennoch auf Werbeeinnahmen zugreift, kämpfen private Anbieter vor allem mit der zunehmenden Dominanz internationaler Digital- und Social-Media-Plattformen. Bernhard Hock, Co-Vorsitzender der Vereinigung Bayerischer Rundfunkanbieter, warnt vor Marktversagen und fordert verlässlichere Rahmenbedingungen, unter anderem durch unbürokratische Möglichkeiten für freiwillige Kooperationen im Programm.

Rückenwind für eine Neuregelung der Werbeeinnahmen kommt auch aus der bayerischen Landespolitik. Die medienpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Sanne Kurz, plädiert dafür, den schrumpfenden Werbemarkt zugunsten privater Medienhäuser gerechter aufzuteilen. Diskutiert wird ein Modell nach dem Vorbild anderer Landesrundfunkanstalten wie NDR oder WDR, bei denen die werktägliche Sendedauer für Werbung im Hörfunk strikt gedeckelt ist oder einzelne Wellen komplett werbefrei bleiben. Ob diese Begrenzung per Gesetz festgeschrieben wird oder der BR eine freiwillige Selbstverpflichtung eingeht, bleibt eine der zentralen Fragen für die künftige Hörfunklandschaft in Bayern.

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