Der rbb-Verwaltungsrat hat in seiner heutigen Sondersitzung beschlossen, den Dienstvertrag vom 25.02.2021 mit der vom rbb-Rundfunkrat am 15.08.2022 als Intendantin abberufenen Patricia Schlesinger vorsorglich außerordentlich fristlos zu kündigen. Die Kündigung erfolgt auf der Grundlage wichtiger Gründe im Sinne des § 626 BGB. Ihre Ansprüche auf die Zahlung von nachvertraglichem Ruhegeld sowie Hinterbliebenenversorgung werden damit widerrufen.
Der Verwaltungsrat sieht diese Beschlüsse als erforderlich an, um die Rechte des rbb gegenüber Patricia Schlesinger auch im Interesse der Beitragszahler bestmöglich zu wahren.
„Zu den konkreten Gründen für die beschlossene außerordentliche fristlose Kündigung möchte ich mich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht äußern, da diese nunmehr zunächst Frau Schlesinger und ihrem Rechtsanwalt mitgeteilt werden. Dies ist unseres Erachtens ein Gebot des fairen Verfahrens“, teilt Dorette König als amtierende Verwaltungsratsvorsitzende mit.
Auch der Verwaltungsrat sieht das Vertrauensverhältnis zu Frau Schlesinger durch ihr Verhalten als nachhaltig zerstört an.
„Ausdrücklich möchte ich klarstellen, dass eine Abfindung für Frau Schlesinger im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung ihres Dienstverhältnisses auf der Grundlage der vorliegenden Fakten nicht in Betracht kommt“, so König.
(Pressemitteilung des rbb Verwaltungsrates)