Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird sich mit dem für 2018 geplanten Wechsel des BR-Jugendradios Puls auf die UKW-Frequenzkette von BR-Klassik befassen müssen, das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Sieben bayerische Bürger haben eine Verfassungsbeschwerde gegen die BR-Pläne eingereicht. In Bayern ist als einzigem Bundesland eine sogenannte Popularklage vor dem Landesverfassungsgericht möglich. Jeder bayerische Bürger kann das Verfassungsgericht anrufen, wenn er ein in der Landesverfassung garantiertes Grundrecht verletzt sieht.
Bei der anstehenden juristischen Auseinandersetzung geht es im Detail um Formulierungen im bayerischen Rundfunkgesetz, die im Widerspruch zum bundesweit gültigen Rundfunkstaatsvertrag stehen. Bayerns Landesgesetz würde dem BR den Frequenztausch, also den Wechsel eines Digitalprogramms auf UKW, erlauben. Der Rundfunkstaatsvertrag enthält eine gegeläufige Formulierung, die einen solchen Frequenzwechsel eines Digitalprogramms auf UKW untersagt. Nun müssen sich die bayerischen Verfassungsrichter des Themas annehmen.