Neues niedersächsisches Mediengesetz beschlossen

Das niedersächsische Mediengesetz (NMedienG) wurde heute im niedersächsischen Landtag beschlossen und wird in Kürze in Kraft treten.

Die „Arbeitsgemeinschaft der Regional-Radios in Niedersachsen“ (kurz ARGE Radio) hat an der Gestaltung des neuen NMedienG Wünsche positiv einbringen können:

  • So wurde die reguläre Regelsendezeit für Regionalradios von 6 bis 13 Uhr auf 6 bis 18 Uhr geändert, was eine Entzerrung des täglichen Mindest-Wortanteils im Programm ermöglicht.
  • Zudem konnte eingebracht werden, dass Bürgerfunksender auf Plattformen mit Platzbeschränkungen (wie z.B. DAB+) zwar Anspruch auf einen Sendeplatz haben, dieser aber nicht wie vorgesehen kostenfrei sein muss. Andernfalls hätte ein Plattformbetreiber diese Übertragungskosten auf die Privatsender umlegen müssen.

Grundsätzlich kann durch das neuen NMedienG jetzt auch eine niedersächsische DAB+ Plattform ausgeschrieben werden.

Dazu äußerte sich auch der medienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Jens Nacke: „Wir haben für einen guten Ausgleich der Interessen gesorgt, der sowohl für Verleger, private Rundfunkanbieter und auch nichtkommerzielle Bürgersender Verbesserungen bringt“, so Nacke weiter. Dabei hätte sich die CDU-Fraktion noch mehr Mut und eine stärkere Betonung der Digitalisierung gewünscht. „Leider hat die Verbreitung von nicht kommerziellem Bürgerrundfunk ausschließlich über das Internet in den Gesetzesberatungen keine Mehrheit gefunden. Daher muss wie bisher im beabsichtigten Verbreitungsgebiet entweder eine terrestrische Verbreitung über UKW-Frequenzen oder aber analoge oder digitale Kabelanlagen zur Verfügung gestellt werden, um eine Förderung zu erhalten“, gibt der CDU-Politiker zu bedenken.

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