Am 1. Januar 2015 ist der 5. Medienänderungsstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein (MStV HSH) in Kraft getreten, der erstmals die Einführung von lokalem Hörfunk in Schleswig-Holstein ermöglicht. Auf seiner gestrigen Sitzung hat nun der Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) beschlossen, hierzu ein Interessensbekundungsverfahren einzuleiten. Dieser „Call for Interest“ soll die Marktanalyse gemäß §28a Abs. 1 Satz 2 MStV HSH sowie die Ausschreibung von UKW-Übertragungskapazitäten für die vorgesehenen Versorgungsgebiete vorbereiten.
Ihre Interessensbekundungen können interessierte Veranstalter ab sofort bis zum 9. März 2015 an die MA HSH richten. Der Text des „Call for Interest“ sowie eine räumliche Darstellung der vorgesehenen Versorgungsgebiete steht unter http://www.ma-hsh.de/die-ma-hsh/bekanntmachungen zum Download bereit.
Der MA HSH wurden dazu UKW-Übertragungskapazitäten für folgende fünf Versorgungsgebiete zugeordnet:
1. Region Sylt, Niebüll, Leck, Bredstedt
2. Region Flensburg, Glückburg, Tastrup
3. Region Lübeck, Bad Schwartau, Krummesse, Ratzeburg
4. Region Neumünster, Bordesholm, Nortorf, Padenstedt
5. Region Rendsburg, Schleswig, Eckernförde.
Bis zu zwei lokale Hörfunkprogramme könnten kommerziell, die übrigen nichtkommerziell veranstaltet werden.