
Die Diskussionen um die künftige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben eine neue, unerwartete Wendung genommen. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat ihre vorläufige Berechnung vorgelegt und empfiehlt eine deutlich moderatere Anpassung, als es die Bedarfsanmeldungen der Sender ursprünglich nahegelegt hatten.
Nach den Berechnungen der Experten soll der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2027 um lediglich 28 Cent angehoben werden. Dies würde einen neuen monatlichen Betrag von 18,64 Euro bedeuten. Für die Finanzplaner in den Sendeanstalten ist diese Zahl eine Zäsur, da sie deutlich unter den inflationsbedingten Mehrbedarfsanmeldungen liegt.
Branchenbeobachter werten diesen Schritt als ein strategisches Signal der KEF in Richtung der Länderpolitik. Die Kommission preist mit dieser knappen Kalkulation offensichtlich bereits Sparpotenziale ein, die sich aus dem diskutierten Reformstaatsvertrag ergeben sollen. Die KEF macht damit deutlich, dass die geforderten Strukturreformen und Einsparungen rechnerische Früchte tragen müssen, noch bevor alle Maßnahmen vollständig umgesetzt sind. Für die Programmverantwortlichen und Strategen in den Häusern dürfte dies bedeuten, dass der Kostendruck auch in der kommenden Beitragsperiode hoch bleiben wird.