Der EU-Ministerrat, in dem alle Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten sind, hat heute den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation angenommen. Zuvor hatte bereits am 14. November 2018 das Europaparlament der Richtlinie zugestimmt. Der Rechtsakt soll von beiden Institutionen am 12. Dezember unterzeichnet und am 17. Dezember im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Er tritt drei Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
Für die Radiobranche sind besonders die darin enthaltenen Bestimmungen zur Interoperabilität von Radioempfangsgeräten relevant. Als Neuerung sieht der Kodex eine eine sogenannte digitale Interoperabilität für Autoradios vor. Nach einer zweijährigen Übergangsphase müssen künftig alle Neuwagen im EU-Binnenmarkt mit Radios, die neben UKW auch digitalen terrestischen Radioempfang – also beispielsweise DAB+ – ermöglichen, ausgestattet sein.
Darüber hinaus eröffnet der Kodex den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, auf nationaler Ebene auch für andere Radioempfangsgeräte eine Interoperabilitätsnorm für IP oder digital-terrestrisches Radio einzuführen. Ausgenommen sind allerdings Smartphones, da der Radioempfang hier in der Richtlinie als Nebenfunktion definiert wird.