Berlin und Brandenburg besiegeln neuen Medienstaatsvertrag: Fokus auf digitalem Wandel

Die Länder Berlin und Brandenburg haben eine neue rechtliche Grundlage für ihre private Medienlandschaft geschaffen, die den digitalen Wandel in der Region konsequent vorantreiben soll. Der am 23. April 2026 veröffentlichte Staatsvertrag regelt die Aufgaben der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) neu und setzt dabei klare Prioritäten für die künftige Verbreitung von Hörfunkprogrammen. Für Radiomacher in der Region bedeutet dies vor allem eine stärkere Ausrichtung auf digitale Übertragungswege und geänderte Rahmenbedingungen für die klassische UKW-Ausstrahlung.

Ein zentrales Ziel des neuen Abkommens ist die flächendeckende Digitalisierung der terrestrischen Übertragung in Berlin und Brandenburg. Die Medienanstalt hat künftig den gesetzlichen Auftrag, den Umstieg von der analogen auf die digitale Technik aktiv zu unterstützen und zu begleiten. Dabei soll die mabb die Interessen der verschiedenen Veranstalter koordinieren und auf sachgerechte Lösungen hinwirken. Um eine stabile, regionalisierte Versorgung über DAB+ zu etablieren, erhält die Behörde die Befugnis, bestehende Zuweisungen und Zuordnungen abzuändern. Zudem sieht der Vertrag vor, dass die mabb die technische Infrastruktur für digitale Übertragungstechniken sowie die Aus- und Fortbildung in diesem Bereich gezielt fördern kann.

Für die analoge UKW-Verbreitung leitet der Staatsvertrag das Ende der Neuzuweisungen ein. Die Medienanstalt soll künftig grundsätzlich darauf verzichten, frei werdende oder neue analog-terrestrische Übertragungskapazitäten auszuschreiben. Bestehende analoge Kapazitäten können zwar weiterhin genutzt werden, doch die Zuweisung kann künftig davon abhängig gemacht werden, dass das Programm gleichzeitig auch digital verbreitet wird. Um einen geordneten Übergang zum Digitalradio zu gewährleisten, darf die mabb analoge Laufzeiten synchronisieren, sofern für das betroffene Gebiet eine mindestens gleichwertige digitale Versorgung sichergestellt ist.

Diese Weichenstellung soll eine dynamische und widerstandsfähige Medienstruktur in der Hauptstadtregion fördern. Der private Rundfunk wird dabei ausdrücklich als tragende Säule des dualen Rundfunksystems gestärkt, wobei die Veranstalter aufgefordert sind, die kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt der Region in ihren Programmen widerzuspiegeln. Mit dem Inkrafttreten dieser Regelungen tritt der bisherige Staatsvertrag aus dem Jahr 1992 außer Kraft.

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