Gesellschafterwechsel bei Radio VM1: Silvano Jäger übernimmt Mehrheit und Geschäftsführung

Die österreichische Kommunikationsbehörde KommAustria hat mit Bescheid vom 3. September 2025 die Gesellschafterveränderungen bei der Radio VM1 GmbH genehmigt. Das Unternehmen, das zuvor unter dem Namen Radio Event GmbH firmierte, bleibt auch nach der Umstrukturierung medienrechtlich zulässig und sendeberechtigt. Die Änderungen betreffen sowohl die Eigentumsverhältnisse als auch die Geschäftsführung.

Im Zuge einer Kapitalerhöhung wurde die Beteiligungsstruktur neu geordnet. Die Jäger Beteiligungs- und Betriebs GmbH hält nun 50 Prozent der Anteile und ist vollständig im Eigentum von Silvano Jäger. Weitere Anteile entfallen auf die Senderbetriebs- und Standortbereitstellungs GmbH mit 31,5 Prozent, die General Consulting Management GmbH mit 15 Prozent sowie auf Silvano Jäger persönlich mit 3,5 Prozent. Damit ist Jäger sowohl direkt als auch über seine Gesellschaften mehrheitlich beteiligt.

Die bisherigen Geschäftsführer Dietmar Heiseler und Hansjörg Kirchmair haben ihre Funktionen mit 10. Juli 2025 zurückgelegt. Silvano Jäger wurde als alleiniger Geschäftsführer bestellt. Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Prüfung festgestellt, dass die neuen Eigentumsverhältnisse mit den Bestimmungen des Privatradiogesetzes vereinbar sind. Insbesondere liegen keine Anhaltspunkte für eine unzulässige Einflussnahme durch ausländische oder nicht medienrechtlich zugelassene Rechtsträger vor. Die fachlichen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen für den Betrieb der Hörfunkprogramme bleiben weiterhin erfüllt.

Radio VM1 betreibt mehrere regionale UKW-Sendegebiet in Österreich, unter anderem in Graz, Wien und Tirol. Die Genehmigung der Gesellschafterveränderung stellt sicher, dass der Sendebetrieb unter neuer Führung fortgesetzt werden kann, ohne dass sich an der redaktionellen Ausrichtung oder der rechtlichen Zulässigkeit etwas ändert. Die Anzeige der Veränderungen erfolgte fristgerecht und wurde von der Behörde ordnungsgemäß geprüft und bestätigt.

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