Radiobetreiber aufgepasst: Der Steuer-Termin rückt immer näher

Wer sich als Selbstständiger oder als Privatmann dafür entschieden hat, das leidige Thema „Steuererklärung“ an einen kompetenten Steuerberater auszulagern, der sollte in den nächsten Tagen über eine Wiedervorlage im Kalender purzeln. Wie weit ist der Steuerberater eigentlich mit der Steuererklärung für 2017? Ein kurzer Anruf oder eine E-Mail bringen Klarheit.

Steuer-Deadlines in der Übersicht. Dazu rät der Vereinigte Lohnsteuerhilfeverein

Warum es nun, Ende Oktober, höchste Eisenbahn ist, um sich über den Fortschritt der Dokumente zu erkundigen, erklärt der Vereinigte Lohnsteuerhilfeverein so: Die Abgabefrist für Steuerberater liegt anders als die für Privatpersonen, also nicht auf dem 31. Mai, der längst verstrichen ist. Ohne eine gesonderte Verlängerung beantragen zu müssen, hat der Steuerberater in jedem Fall Zeit bis zum 31. Dezember. Auch der Berater des Lohnsteuerhilfevereins kann sich bis zum 31. Dezember 2018 mit der Abgabe der Steuererklärung 2017 Zeit lassen. Der 30. September gilt für all jene als Deadline, die die Steuererklärung selbst erstellen und eine Fristverlängerung beantragt haben. Dies ist möglich bei fehlenden Unterlagen, Krankheit oder einem beruflich bedingten Auslandsaufenthalt.

Eine durchdachte Buchführung ist der Schlüssel zur einfachen Steuererklärung

Die Steuererklärung bzw. die näher rückende Abgabefrist muss nicht bedeuten, in Panik zu verfallen. Zumindest kann diese nervenaufreibende Zeit deutlich ent-schleunigt werden, in dem die Buchhaltung des Radiosenders das ganze Jahr über professionell abgehandelt wird. Dafür muss keiner selbst Buchhalter sein, denn mittlerweile gibt es gute Programme, die die Kompetenz eines Buchhalters IT-technisch abbilden. Was für den Einzelnen noch zu tun bleibt, ist sich für ein entsprechendes Buchhaltungssystem zu entscheiden und (idealerweise gleich zur Gründung des Radiosenders) strikt mit dieser Software zu arbeiten. Das erleichtert dem Steuerberater die Arbeit und ermöglicht es dem Unternehmer bereits unterm Jahr einen Überblick über die Finanzen des Radiosenders zu haben.

Der Anbieter Lexware offeriert seine Buchhaltungssoftware direkt mit dreierlei Mietoptionen: Wer als Einzelunternehmer agiert, findet mit der Basis-Lösung das Modell, das eine sichere und einfache Buchhaltung inklusive Datev- und Elster-Schnittstelle sowie eine Anbindung ans Online-Banking bietet. Wer die Kassenbuchfunktion sowie die Umsatzsteuer-Jahreserklärung als zu zusätzliche Funktionen benötigt, ist mit der Plus-Variante gut beraten. Optional können bei diesem Paket noch Service und Support dazu gebucht werden.

IT-Unterstützung ist auch in anderen Bereichen denkbar

Wer nicht aus einem bloßen Bauchgefühl heraus eine Firma gegründet hat, sondern im Vorfeld strategische Überlegungen über die Geschäftsidee, den Markt, den Kapitalbedarf, den geplanten Umsatz und die Liquidität angestellt hat, der sollte die Ergebnisse bündeln, um einen belastungsfähigen Business- und Finanzplan zu erstellen. Wer sich mit seinem Unternehmen im Radio-Bereich etablieren möchte, der sollte beispielsweise diese Studie kennen, die dokumentiert: Die Zukunft des Hörfunks liegt im Internet.

Auch wenn der Businessplan klingt, als wäre er nur für große Firmen nötig, so dient dieser doch auch Kleinunternehmen und vor allem Gründern eines Radiosenders als wichtige Orientierung im Markt. Ein durchdachter Businessplan dient jedem Unternehmer als Richtlinie für sein Unternehmen. Dokumentiert sind darin nicht nur Rechercheergebnisse, sondern auch Ideen für die Zukunft. Wer beispielsweise plant, eine Investition zu tätigen, kann im Businessplan dokumentieren, mit welchem Kapital die Investition zu stemmen ist, wann Fremdkapital zurückbezahlt werden kann und, wann sich die Investition auch wirtschaftlich amortisieren wird. Das kann auch dabei helfen, Kreditgeber und Investoren davon zu überzeugen, dass es eine gute Idee ist, in den Betrieb zu investieren.

Tipp: Lexoffice hält online eine kostenlose Finanz- und Businessplan-Vorlage bereit. Dabei handelt es sich um eine Excel-Vorlage, die jeder Office-fähige Unternehmer gut selbst weiterbearbeiten kann.

Das ändert sich für das Steuerjahr 2018

Wer sich nun darum sorgt, ob die Steuererklärung für 2017 beim Steuerberater noch rechtzeitig fertig wird, könnte für das Jahr 2018 in Anbetracht dieser Neuerung vorbauen:

  • Neue Abgabefrist: Die Steuererklärung 2018 muss bis zum 31. Juli 2019 abgegeben werden, wenn der Steuerpflichtige selbst die Steuererklärung erstellt. Wer damit einen Steuerberater beauftragt, hat auch künftig länger Zeit. Die Steuererklärung muss dann am 28. bzw. 29. Februar 2020 vorliegen. Es ist nicht sinnvoll, die Abgabefrist auszureizen, denn das Finanzamt kann die Steuererklärung auch aktiv einfordern – und zwar vor dem Abgabetermin. Dann bleiben dem Steuerberater vier Monate Zeit, die Steuererklärung einzureichen.

 

  • Zuschläge bei Verspätung: Die Strafe dafür, dass die Steuererklärung nicht rechtzeitig eingereicht wird, liegt zwischen 25 Euro je überzogenem Monat und 0,25 Prozent der Steuernachzahlung pro Monat. Diese Berechnungsgrundlage ist im Steuergesetz als Verspätungszuschlag festgelegt.

 

  • Belege nicht mehr einreichen: Aus der bis dato geltenden Pflicht, die Belege zur Steuererklärung einzureichen, wird künftig die Pflicht, die Belege vorzuhalten. Sprich: Der Steuerpflichtige tut gut daran, die Steuererklärung wie bisher mit entsprechenden Belegen auszustatten, muss diese aber nicht per se mit einreichen. Es reicht, wenn er diese bereitstellt, sobald das Finanzamt sie anfordert.

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