Die VG Media hat mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter e. V. (BVMV) / dem deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA) nach langjährigen Verhandlungen einen umfassenden und langfristigen Gesamtvertrag über die Nutzung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von privaten Fernseh- und Hörfunkprogrammen in Form der Weitersendung und öffentlichen Wiedergabe in Hotels, Beherbergungsbetrieben und ähnlichen Einrichtungen geschlossen. Dabei folgt die VG Media dem Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt, auch wenn damit eine Reduzierung des bisher aufgestellten Tarifs einhergeht. Durch den neuen Gesamtvertrag, der die bisher geltende Interimsvereinbarung ablöst, erhalten die Mitglieder des BVMV / DEHOGA neben Gesamtvertrags-konditionen Rechtssicherheit bis Ende des Jahres 2019.
Zugleich wurde zwischen der VG Media und der BVMV / DEHOGA nach mehrjährigen intensiven Verhandlungen ein interimistischer Gesamtvertrag über die Vergütung für die öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Werke in Rundfunksendungen von privaten TV- und Hörfunkprogrammen erreicht. Die Sendeunternehmen haben für die Verwertung der auf sie übertragenen Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die öffentliche und gewerbliche Nutzung. Mit der Wahrnehmung der an die Sendeunternehmen abgetretenen Rechte wurde die VG Media beauftragt. Die Vergütung wird als Zuschlag auf die jeweiligen GEMA-Tarife erhoben. Die GEMA wird auch die Rechnungstellung der VG Media übernehmen. Damit erhalten die Nutzer alle erforderlichen Rechte für die Weitersendung und öffentliche Wiedergabe von Rundfunksendungen aus einer Hand.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der VG Media unter: https://www.vg-media.de/de/wiedergabe-von-funksendungen/fragen-und-antworten.html