Einem Autohaus aus Beckum im Kreis Warendorf ist es zu verdanken, dass fragwürdige Methoden der GEMA und ihrem Auftraggeber VG Media zum Inkasso bei der Wiedergabe von Radiosendungen in Geschäftsräumen aufgedeckt werden konnte. Die Gesellschaft verlangt Aufgelder auf die üblichen Gebühren für die öffentliche Wiedergabe von Radioprogrammen. Die Forderung solcher Zuschläge ist aber unberechtigt, wenn die Geschäftsinhaber in unserer Region eines ihrer Lokalradios in den Geschäftsräumen ausspielen.
Wer als Gewerbetreibender Radio- oder Fernsehsendungen in seinem Geschäft spielt, zahlt Gebühren an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA. Im Fall des Autohauses in Beckum forderte die GEMA im Auftrag der VG Media weitere Gebühren: Für die Wiedergabe von Radiosendungen wurden zusätzliche 15 Prozent auf die GEMA-Gebühren verlangt, bei Fernsehprogrammen gar 25 Prozent. Im Begleitschreiben der GEMA hieß es: „Die VG Media ist die Verwertungsgesellschaft der privaten Medienunternehmen. Sie vertritt die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und mehrerer internationaler, privater TV- und Radiosender, wie RTL, CNN, Sat.1, ProSieben (…) und Radiosender wie (…) Klassik Radio, Antenne Niedersachsen, ffn, Radio FFH.“ Auch Radio Osnabrück und 89.0 RTL gehören laut Webseite der VG Media dem Zusammenschluss an.
„Fakt ist“, so Uwe Wollgramm, Geschäftsführer der privaten Lokalradios in Ostwestfalen und im Kreis Warendorf, „die Verwertungsrechte der NRW-Lokalradios werden durch die VG Media nicht vertreten. Die GEMA und die VG Media haben also keinerlei zusätzliche Ansprüche zu den üblichen GEMA-Gebühren, wenn ein Gewerbetreibender eines unserer Lokalradios in seinen Geschäftsräumen ausspielt“.
Betroffenen Gewerbetreibenden rät Uwe Wollgramm, sich mit der Servicegesellschaft der Lokalradios, ams – Radio und MediaSolutions Bielefeld, in Verbindung zu setzen (Telefon: 0521 555-151 oder Email: info@ams-net.de). Oder sich direkt mit einem Schreiben an die GEMA zu wenden, in dem der Geschäftsinhaber erklärt, dass kein Radiosender aus dem Zusammenschluss der VG Media ausgespielt wird und daher keine Zuschläge gezahlt werden.