Anfang 2018 startet erneut ein Ausschreibungs- und Vergabeverfahren mit insgesamt 8 UKW-Frequenzen in Hessen. Dies beschloss die Versammlung der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) in ihrer Sitzung am 18. Dezember in Kassel.
Da Klassik Radio sein Programm künftig in Hessen nur noch digital verbreiten wird, können die bislang genutzten UKW-Frequenzen in Frankfurt, Gießen, Kassel, Marburg und Wetzlar an andere Hörfunkveranstalter vergeben werden. Zu diesen 5 freien Frequenzen kommen drei UKW-Frequenzen in Darmstadt, Frankfurt und Friedberg hinzu, die ursprünglich vom Deutschlandradio genutzt und der LPR Hessen zur Vergabe an private Radioveranstalter zugeordnet wurden.
Um möglichst viele Bewerber berücksichtigen zu können, hat sich die Versammlung für eine Einzelausschreibung der Frequenzen ausgesprochen und die dazu notwendige Änderung der Frequenzsatzung-UKW der LPR Hessen beschlossen.
Die Versammlung diskutierte in diesem Zusammenhang auch die aktuelle Situation um die Veräußerung der UKW-Infrastruktur, die auch die zur Ausschreibung vorgesehenen Frequenzstandorte betrifft. Sie appelliert insoweit an die verantwortlichen Veräußerer und Erwerber, im Interesse einer vielfältigen Hörfunklandschaft in Hessen dafür Sorge zu tragen, dass eine Inbetriebnahme und Nutzung der ausgeschriebenen Frequenzen durch den Veräußerungsprozess nicht gefährdet wird.
Die Frequenzen werden voraussichtlich zu Jahresbeginn 2018 mit einer Frist von mindestens 4 Wochen ausgeschrieben. Ab diesem Zeitpunkt können Zulassungs- und Zuweisungsanträge gestellt werden. Bewerben können sich Anbieter bundesweit veranstalteter Hörfunkprogramme.