Der juristische Streit um die Wahl des ehemaligen NRW-Medienstaatssekretärs Marc Jan Eumann zum neuen Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) geht weiter. Die Medienanstalt hat am 8. Januar 2018 gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Neustadt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz eingelegt. Das Verwaltungsgericht Neustadt, bei dem ein nicht zur Wahl zugelassener Mitbewerber Klage eingereicht hatte, hatte sich mit seinem Beschluss vom 28. Dezember 2017 für die Streitigkeit um die Neubesetzung der Direktorenstelle bei der LMK zuständig erklärt und den Verwaltungsgerichtsweg angenommen.
Auch beim Arbeitsgericht Ludwigshafen lag eine Klage eines weiteren Mitbewerbers vor. Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hatte nach dem VG-Urteil mit Beschluss vom 29. Dezember 2017 das bei ihm anhängige weitere Verfahren an das VG Neustadt verwiesen. Die LMK wird in nächsten Tagen auch gegen den Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Beschwerde einlegen, da sie unverändert die Zivilgerichtsbarkeit, konkret in diesem Fall das Landgericht Frankenthal, für zuständig erachtet.“Die Frage der Zuständigkeit hat über die Besetzung der Direktorenstelle hinaus grundsätzliche Bedeutung“, schreibt die LMK in ihrer Pressemitteilung.