Um die publizistische Vielfalt der kommerziellen Hörfunkprogramme im Freistaat Sachsen sicherzustellen und die Migration von UKW zu DAB+ weiter voran zu treiben, hat sich der Medienrat der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) in seiner Sitzung am 28.02.2023 auf eine Förderung der Simulcastverbreitung verständigt und eine entsprechende Satzung verabschiedet.
Gefördert werden können Veranstalter kommerzieller Hörfunkprogramme mit Sitz in Sachsen, die auf Grundlage entsprechender Zulassungen der SLM ihre Programme gleichzeitig digital-terrestrisch (DAB+) als auch analog-terrestrisch (UKW) über in Sachsen gelegene Senderstandorte verbreiten. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass die Hörfunkprogramme in identischer Form analog und digital verbreitet werden.
Dabei fördert die SLM die den Veranstaltern entstehenden regelmäßig wiederkehrenden Kosten für die Signalzuführung an den Übergabepunkt des Sendernetzbetreibers und die digital-terrestrische Verbreitung (DAB+) der Hörfunkprogramme auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen. Die geförderten Hörfunkveranstalter haben einen entsprechenden Eigenanteil der förderfähigen Zuführungs- und Verbreitungskosten zu tragen.
Die Aufrechterhaltung der Verbreitung der Hörfunkangebote mit ihren vielfältigen publizistischen Angeboten und ihrer breiten regionalen bzw. lokalen Berichterstattung in Sachsen, ist eine im öffentlichen Interesse liegende wichtige Aufgabe, für deren Erfüllung die SLM Veranstalter lizenziert und Übertragungskapazitäten zugewiesen hat. Ziel der SLM ist es, die im Zuge des Analog-Digital-Umstiegs notwendige Doppelversorgung zu unterstützen, da diese in der Regel keine zusätzlichen Möglichkeiten zur Refinanzierung mit sich bringen.
„Die Veranstalter von UKW-Programmen müssen für eine mehrjährige Übergangszeit die simultane UKW- und DAB+-Verbreitung finanzieren. Sie können zwar vom wachsenden DAB+-Werbemarkt profitieren, verlieren aber gleichzeitig Einnahmen aufgrund der allmählich sich verringernden UKW-Nutzung auf Seiten der Hörer. Es ist daher zu erwarten, dass die Veranstalter von kommerziellen UKW-Programmen die Mehraufwendungen für den DAB+-Simulcast nicht mit zusätzlichen Einnahmen refinanzieren werden können. Hinzu kommt, dass die allgemeine Wirtschaftslage die Gesamtsituation insbesondere für Radioveranstalter mit stärkerer lokaler Ausrichtung weiter erschweren wird.“ Prof. Dr. Markus Heinker, Präsident des Medienrates der SLM
Die Satzung zur Förderung der Simulcastverbreitung von kommerziellen Hörfunkprogrammen wird voraussichtlich Ende März im Sächsischen Amtsblatt und auf der Website der SLM veröffentlicht.