Schweiz: UKW-Verlängerung sorgt für Streit – Unikom droht mit Weko

Der kürzlich gefällte Parlamentsentscheid zur Weiterführung der UKW-Verbreitung in der Schweiz sorgt innerhalb der Radiobranche für ein geteiltes Echo. Während die privaten kommerziellen Sender aufatmen und Planungssicherheit signalisieren, formiert sich aufseiten der nicht-kommerziellen Radios Widerstand, der nun auch die Wettbewerbshüter auf den Plan rufen könnte.

Der Verband Schweizer Privatradios (VSP) reagierte am Dienstag mit grosser Erleichterung auf den politischen Beschluss. Man sieht darin eine Bestätigung dafür, dass die Politik die wirtschaftlichen Risiken der Regionalradios ernst genommen habe. Als warnendes Beispiel führt der Verband die jüngsten Entwicklungen bei der SRG an. Seit der dortigen UKW-Abschaltung hätten die SRG-Programme massive Einbrüche bei den Hörerzahlen von bis zu 49 Prozent verzeichnet. Zudem seien über 100.000 Hörerinnen und Hörer auf ausländische UKW-Programme ausgewichen. Ein vergleichbarer Hörerschwund hätte für die privaten Anbieter Werbeverluste in zweistelliger Millionenhöhe bedeutet und damit laut VSP existenzielle Risiken geschaffen.

Zusätzlich argumentiert der VSP mit der technischen Reichweite. Der Ausrüstungsgrad in Fahrzeugen sei weiterhin ungenügend. Da eine Umrüstung in der Praxis fast ausschliesslich über den Kauf von Neuwagen erfolge, benötige die Bevölkerung schlicht mehr Zeit für den technologischen Übergang. Der Verband betont zwar, weiterhin klar hinter der digitalen Zukunft mit DAB+ zu stehen und dort bereits heute mehr zu investieren als in die analoge Verbreitung, besteht jedoch auf einer realistischen Übergangsphase, die das tatsächliche Nutzerverhalten berücksichtigt.

Ganz anders bewertet der Verband Unikom, der die Interessen der unabhängigen Radios und Audiomedien vertritt, die Situation. Da die unabhängigen Radios – ähnlich wie die SRG – bereits vollständig auf DAB+ migriert sind, sieht man sich benachteiligt. Unikom prüft nun, ob die Verlängerung wettbewerbsrechtlich überhaupt zulässig ist. Der Verband zieht in Betracht, die Wettbewerbskommission (Weko) anzurufen, um zu klären, ob das erneute Festhalten an bestehenden UKW-Vergaben eine unzulässige Wettbewerbsverzerrung darstellt. Für die unabhängigen Radiomacher ist zentral, dass eine Verlängerung nicht automatisch den bestehenden Konzessionären zugutekommen darf, ohne dass ein faires und transparentes Verfahren stattgefunden hat.

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