
Die Frage nach der Zukunft von UKW im Norden wird nun vor Gericht verhandelt. Die Audiotainment Südwest hat beim Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein eingereicht. Auslöser ist die Entscheidung der Medienhüter, freigewordene UKW-Sendeplätze der zweiten landesweiten Kette nicht wieder für den Markt zu öffnen.
Die Kapazitäten waren durch den Ausstieg von delta radio im November 2025 freigeworden. Im Dezember beantragte die Sendergruppe, die unter anderem bigFM, RPR1., RADIO REGENBOGEN und ROCK FM betreibt, die unverzügliche Ausschreibung der Frequenzen. Dies lehnte die Medienanstalt im März 2026 ab.
Grundlage für die Ablehnung ist eine Regelung im Medienstaatsvertrag beider Bundesländer, nach der freiwerdende UKW-Frequenzen künftig grundsätzlich nicht neu vergeben werden sollen. Genau hier setzt die Klage an. Aus Sicht von Audiotainment-Südwest-Geschäftsführer Kai Fischer errichtet die Politik damit eine künstliche Markteintrittsbarriere. Wenn technisch einwandfreie Frequenzen brachliegen, schade das dem publizistischen Wettbewerb und benachteilige neue Akteure im Markt.
Zudem warnt das Unternehmen vor den wirtschaftlichen Folgen einer forcierten UKW-Abschaltung. Die künstliche Verknappung von analoger Reichweite führe keineswegs automatisch zu einem Zuwachs bei DAB Plus, sondern treibe Hörerinnen und Hörer eher zu großen Streaming-Plattformen. Für private Radioveranstalter sei der wirtschaftliche Parallelbetrieb aus analoger und digitaler Verbreitung während der laufenden Transformation weiterhin unverzichtbar.
Nach Ansicht der klagenden Partei reicht die rechtliche Dimension über den Einzelfall hinaus. Der federführende Medienanwalt Dr. Michael Stulz-Herrnstadt sieht in der gesetzlichen Vergabesperre einen Verstoß gegen die grundgesetzlich geschützte Rundfunkfreiheit, da sie Meinungsvielfalt im Hörfunk behindere. Das Verwaltungsgericht müsse daher prüfen, ob die Norm dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorgelegt werden muss. Sollte das Gericht dieser Argumentation folgen, hätte das Verfahren grundlegende Signalwirkung für künftige UKW-Ausstiegsszenarien im gesamten deutschen Radiomarkt.