Rock FM scheitert im Lizenzverfahren für die Südsteiermark

Die Bemühungen der G&H Rock FM Medien GmbH, eine terrestrische UKW-Präsenz in der Südsteiermark aufzubauen, sind vorerst am regulatorischen Rahmen gescheitert. Trotz eines detaillierten regionalen Konzepts und der Tatsache, dass die eigene Initiative überhaupt erst zur Ausschreibung der Frequenzen EHRENHAUSEN 93,4 MHz, LEIBNITZ 102,2 MHz und MOLLITSCH 93,8 MHz führte, blieb der lokale Anbieter im Auswahlverfahren der KommAustria unberücksichtigt. Den Zuschlag für alle drei Übertragungskapazitäten erhielt stattdessen die TNR GmbH, die diese für den Ausbau des Programms oe24 Radio nutzen wird .

Besonders bitter für Rock FM ist die rechtliche Begründung der Behörde. Obwohl das Unternehmen bereits über DAB+ in der Region sendet und durch seine Tochtergesellschaft „Leibnitz Aktuell“ tief im gesellschaftlichen Leben vor Ort verwurzelt ist, stach die gesetzliche Rangfolge des Privatradiogesetzes alle lokalen Argumente aus. Das Gesetz räumt dem Ausbau bundesweiter Zulassungen gegenüber der Schaffung neuer lokaler Versorgungsgebiete oder der Erweiterung regionaler Lizenzen einen strikten Vorrang ein. Da oe24 Radio als bundesweiter Veranstalter auftritt, musste die KommAustria den Antrag von Rock FM sowie den ebenfalls regional orientierten Antrag der Radio VM1 GmbH zwingend abweisen.

Rock FM hatte im Verfahren massiv auf seine regionale Kompetenz und die bestehenden Werbestrukturen gesetzt. Das Unternehmen argumentierte, dass ein Großteil seiner Werbekunden Kombinationsbuchungen zwischen Print und Hörfunk tätigen würde und das geplante Programm mit Fokus auf Mainstream-Rock eine Lücke in der lokalen Versorgung schließe. Auch die zugesicherte kostenlose Mitbenutzung von Sendemasten sollte die wirtschaftliche Tragfähigkeit unterstreichen. Doch gegen die im § 10 des Privatradiogesetzes festgelegte Hierarchie konnten diese inhaltlichen und wirtschaftlichen Vorzüge nicht bestehen.

Durch diesen Bescheid wächst die technische Reichweite von oe24 Radio um etwa 65.700 potenzielle Hörer in Gebieten wie Leibnitz, Wagna und Ehrenhausen. Die Frequenz in Mollitsch darf aufgrund laufender internationaler Koordinierungen mit Ungarn vorerst jedoch nur zu Versuchszwecken betrieben werden. Für die unterlegenen regionalen Akteure bleibt nach dieser Entscheidung nur der Weg einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, um die Priorisierung der bundesweiten Anbieter anzufechten.

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