Zur Erprobung der vielleicht nächsten Generation des digitalen Antennenfernsehens, genehmigt die Medienbehörde KommAustria der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG (ORS) einen Pilotversuch für digitalen Rundfunk auf Basis des Mobilfunk-Übertragungsstandards 5G. Neben Fernsehen sollen auch Radioprogramme als echtes Rundfunkangebot, also als „one-to-many“-Signal, aber unter Verwendung von 5G ausgestrahlt werden. Der Testbetrieb wird über die zwei Wiener Großsendeanlagen am Kahlenberg und in Liesing durchgeführt werden. Dafür stellt die Behörde befristet bis zum 30.06.2020 einen Kanal im 700-MHz-Band zur Verfügung, das bis dahin noch als Rundfunk-Frequenzbereich in der Zuständigkeit der KommAustria liegt. Im Frühjahr kommt unter anderen auch dieses Frequenzband für den Auf- und Ausbau von 5G-Mobilfunk zur Versteigerung und ist mit 1. Juli 2020 europaweit harmonisiert dem Mobilfunk gewidmet.
Genehmigt wurden die beiden TV-Programme ORF 1 und ORF 2, sowiedie Hörfunkprogramme Ö1, Hitradio Ö3 und FM4 zur Simulcast-Verbreitung.
5G wird nicht ausschließlich eine Mobilfunk-Technologie sein, sondern kann in Kombination mit einer eigens für Mobilfunkstandards entwickelten Technik auch als Träger für Rundfunksignale zum Einsatz kommen. Die derzeit für Testzwecke dafür verfügbare Zusatz-Technik eines Broadcast Modes wird als „further evolved Multimedia Broadcast Multicast Service“ (feMBMS) bezeichnet. Ganz wie beim herkömmlichen Radio oder wie bei digitalem Antennenfernsehen, kann dabei ein ausgesendetes Signal ohne Nutzung einer SIM-Karte und ohne Authentifizierung von einer unbegrenzten Anzahl von 5G-Empfangsgeräten wie beispielsweise von Smartphones, Tablets oder – in einem denkbaren nächsten Schritt – auch von großen Fernsehbildschirmen im Wohnzimmer empfangen werden. Voraussetzung ist lediglich, dass das Gerät über einen Chip verfügt, der über die 5G-Tauglichkeit hinaus auch den 5G Broadcast Mode unterstützt. Die feMBMS-Signale für den Pilotversuch bzw. in Zukunft die „5G New Radio Broadcast“-Signale werden dann außerhalb von Mobilfunkbändern auf eigenen Frequenzen ausgestrahlt. Ihr Empfang hat keinen Einfluss auf das Mobilfunk-Datenvolumen der Nutzerinnen und Nutzer und belastet auch nicht die Datenkapazität der Mobilfunkzellen.
Der Bescheid der KommAustria sieht unter anderem auch vor, dass sich Programmveranstalter auf Nachfrage und unter bestimmten Voraussetzungen mit ihren Programmen an dem Testbetrieb der ORS beteiligen können. Alle Einzelheiten und Auflagen des Testbetriebes sind dem Bescheid der Medienbehörde zu entnehmen, der unter https://www.rtr.at/de/m/KOA431019005 auf der Website der RTR-GmbH veröffentlicht ist.