Obergericht erlaubt Nutzung von „Radio Grischa“ vorerst weiterhin

Im Streit um den Namen „Radio Grischa“ hat das Obergericht des Kantons Graubünden am 24. Juni 2025 entschieden, dass das Webradio von Roger Schawinski und Stefan Bühler diesen Namen vorerst weiter nutzen darf. Ein Antrag von Somedia AG, der ursprünglichen Radio Grischa AG und der Südostschweiz Radio AG auf ein vorsorgliches Verbot wurde abgelehnt.

Die Kläger warfen dem neuen Sender einen Verstoss gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Das Gericht sah jedoch keine ausreichenden Belege für eine UWG-Verletzung. Es betonte, dass der Name „Radio Grischa“ keine markenrechtliche Kennzeichnungskraft mehr habe – insbesondere, da die Kläger diesen Namen seit der Umbenennung zu „Radio Südostschweiz“ im Jahr 2015 nicht mehr aktiv genutzt hätten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden.

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