
Die norwegischen Medien- und Telekommunikationsbehörden stellen die Weichen für die Zukunft des lokalen UKW-Hörfunks. Die Kommunikationsbehörde Nkom und die Medienaufsicht Medietilsynet haben einen Vorschlag für die Vergaberegeln und Ausschreibungsbedingungen lokaler FM-Sendernetze für den Zeitraum von 2027 bis 2031 in die öffentliche Konsultation gegeben. Parallel dazu schlägt das Kultur- und Gleichstellungsministerium Anpassungen der Rundfunkverordnung vor, um den rechtlichen Rahmen für die Weiternutzung der Frequenzen zu schaffen.
Im Zentrum des Verfahrens stehen die technischen Sendernetzkonzessionen und Frequenzgenehmigungen. Die bestehenden inhaltlichen Sendelizenzen der Lokalradios sind nicht Gegenstand der aktuellen Anhörung; sie sollen zu den bisherigen Konditionen direkt bis zum 31. Dezember 2031 verlängert werden. Für die technischen Genehmigungen planen Nkom und Medietilsynet zunächst eine Übergangsverlängerung bis Ende 2027, bevor die neuen Zuweisungen greifen.
Sobald die endgültigen Richtlinien verabschiedet sind, werden die lokalen Sendernetze offiziell ausgeschrieben. Sollte es für ein Sendegebiet mehrere qualifizierte Bewerber geben, sieht das Vergabeverfahren einen Losentscheid vor. Mit den geplanten Verordnungsänderungen will die Regierung sicherstellen, dass Lokalradios auch nach der landesweiten UKW-Abschaltung der großen Ketten weiterhin verlässlich über die Ultrakurzwelle senden können.