Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) hat in ihrer Sitzung vom 12. Dezember 2014 die Neufassung der Nutzungssatzung für den Bürgerfunk in NRW verabschiedet. Diese wurde durch die Novellierung des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen im Juli 2014 notwendig. Die wesentlichen Änderungen der Satzung umfassen unter anderem die Änderungen der Bürgerfunk-Sendezeiten sowie die Verpflichtung für die Veranstalter, in ihrem lokalen Programm Bürgerfunkbeiträge anzukündigen und in ihren Online-Angeboten auf die digitalen Angebote der Bürgerfunkgruppen hinzuweisen. Die Satzung wird zum nächst möglichen Zeitpunkt im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW (GV. NRW.) veröffentlicht. Sie tritt am folgenden Tag in Kraft und ist dann auch unter www.lfm-nrw.de abrufbar.
Yvonne Malak
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