Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat die Ausschreibung für den zweiten bundesweiten DAB+-Multiplex veröffentlicht. Voraussetzung dafür war die Zuordnungsentscheidung der Ministerpräsidenten der Länder, die gestern die Gesamtkapazität eines zweiten bundesweiten DAB+ Multiplex an die Medienanstalten zur Belegung mit privaten Programmen vergeben haben.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Plattformanbieter für ein bundesweit einheitliches Programmangebot. Eine Regionalisierung ist nicht vorgesehen, weil dafür ausreichend DAB+-Kapazitäten in den Ländern bereitstehen.
Bewerbungen sind bis zum 24. Februar 2017 an die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) zu richten, die als zuständige Landesmedienanstalt bestimmt wurde.
Die Zuweisungsentscheidung trifft im Fall einer Auswahlentscheidung unter mehreren eingehenden Bewerbungen die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), ansonsten die ZAK. Eine erste Beratung und Bewertung der Anträge ist für Ende März 2017 vorgesehen.
Siegfried Schneider, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM): „Ein weiteres bundesweites Hörfunkangebot ist nicht nur ein Zugewinn an Vielfalt, wir versprechen uns davon auch einen Schub für die DAB+-Reichweite insgesamt. Ein zweiter bundesweiter Multiplex mit weiteren rund 15 Programmplätzen wird einen wichtigen Beitrag zur künftigen Entwicklung des digital-terrestrischen Hörfunkmarkts leisten.“