Der Medienrat der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) hat auf seiner jüngsten Sitzung das Vergabeverfahren für nichtkommerziellen lokalen Hörfunk in den Regionen Flensburg/Glücksburg/Tastrup, Rendsburg/Schleswig/Eckernförde sowie in Neumünster/Bordesholm/Nortorf/Padenstedt ausgesetzt. Hintergrund dafür ist die ungesicherte Finanzierung der Programmvorhaben, die sich ohne finanzielle Förderung nicht realisieren lassen. Die Bewerber wurden aufgefordert, Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung, vor allem durch die Medienstiftung HSH, zu klären. Erst wenn Höhe und Dauer einer Förderung konkretisiert sind, kann der Medienrat Zuweisungsentscheidungen treffen. Die MA HSH selbst kann die Veranstalter nach geltendem Recht nicht finanziell unterstützen.
Für die Entscheidung über die Anträge für kommerziellen Hörfunk in Sylt und Lübeck hat der Medienrat einen Zeitplan festgelegt. Nachdem die zwei berücksichtigungsfähigen Bewerber Antenne Sylt GmbH und Sylt-Funk Mediengesellschaft mbH am 2. Juni angehört worden waren, will der Medienrat auf seiner Sitzung am 8. Juli 2015 eine Auswahlentscheidung über die Vergabe der UKW-Übertragungskapazitäten in der Region Sylt/Niebüll/Leck/Bredstedt treffen. Ebenfalls am 8. Juli 2015 wird der Medienrat die berücksichtigungsfähigen Bewerber für das Versorgungsgebiet Lübeck/Bad Schwartau/Krummesse/Ratzeburg anhören. Die Auswahlentscheidung hierzu kann in der Sitzung am 2. September 2015 erfolgen.