Die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM NRW) hat auf ihrer Sitzung am vergangenen Freitag einstimmig beschlossen, dass die 2014 veröffentlichte Ausschreibung einer landesweiten UKW-Frequenzkette in Nordrhein-Westfalen aufgehoben wird. Die Frequenzen sollen neu ausgeschrieben werden.
Bereits Anfang 2014 war ein Paket aus 11 UKW-Frequenzen im Rheinland und im Ruhrgebiet für private Hörfunkprogramme ausgeschrieben worden. Ein Großteil davon war zuvor im August 2010 frei geworden, als die britischen Streitkräfte die BFBS-Frequenz 96,5 MHz in Langenberg aufgaben. Diese weitreichende Frequenz ging an das heutige Deutschlandfunk Kultur, dessen UKW-Frequenzkette an Rhein und Ruhr im Gegenzug für Privatradios zur Verfügung stehen sollte. Im Januar 2015 konnte sich dann das türkischsprachige Metropol FM aus Berlin kurzzeitig über den Zuschlag freuen. Der Sender, der zur Ludwigshafener Medien Union gehört, setzte sich damals gegen zehn Konkurrenten durch.
Doch der unterlegene Mitbewerber deinfm klagte gegen die Zuweisungsentscheidung der Medienkommission der LfM NRW. Unter dem Namen deinfm war ein Jugendradio geplant, hinter dem Projekt steht u.a. die Pressefunk, die Beteiligungsholding der NRW-Verlage, die maßgeblich an radio NRW beteiligt ist. Im August 2016 gab das Verwaltungsgericht Düsseldorf deinfm in einem wichtigen Punkt Recht und stellte einen Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit fest. Die Medienkommission hatte die Sitzung, auf der die Entscheidung für Metropol FM fiel, wie bis dato üblich unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten, was sie aber nach einer Gesetzesänderung zu diesem Zeitpunkt bei einem solchen Anlass nicht mehr gedurft hätte, urteilten die Düsseldorfer Richter. Inhaltlich beanstandeten sie die Auswahlentscheidung hingegen nicht, wie die Medienanstalt NRW damals betonte. Die Medienwächter sahen deshalb auch keinen Grund für eine komplette Neuausschreibung. deinfm legte allerdings auch gegen das Düsseldorfer Urteil Einspruch ein und rief das Oberverwaltungsgericht in Münster an, das sich seitdem mit dem Fall befasst.
Um diesen bereits rund zwei Jahre andauernden Stillstand zu überwinden, haben sich LfM NRW und deinfm nun außergerichtlich geeinigt. Mit der am Freitag beschlossenen Aufhebung der Ausschreibung macht die Medienanstalt den Weg für eine Neuausschreibung frei. deinfm wird im Gegenzug seinen Einspruch beim Oberverwaltungsgericht fallen lassen.
„Die LfM verfolgt die vier Jahre alte Ausschreibung nicht mehr. Mehr wäre für uns vor Gericht nicht durchsetzbar. Wir nehmen daher die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster zurück“, so Sven Thölen, Geschäftsführer von radio NRW. „Ob es eine Neuausschreibung geben und wie sie ausgestaltet sein wird, ist Sache der Gremien der LfM. Ob die deinfm GmbH & Co. KG sich bei einer möglichen Neuausschreibung bewirbt, werden wir entscheiden, wenn die LfM einen Beschluss dazu fassen würde. Unabhängig davon ist unsere Zielsetzung, mit einem jünger ausgerichtetem Programm die Vielfalt in Bezug auf Regionen und Themen des Lokalfunks auch für nachwachsende Generationen sicherzustellen, aktuell wie nie“, erklärt er.
Positive Randnotiz – aus 11 sind mittlerweile bis zu 33 verfügbare UKW-Frequenzen geworden. Die UKW-Kette kommt damit dem Ziel einer landesweiten Versorgung ein gutes Stück näher. Statt bisher 1,2 Millionen potentielle Hörer, könnte ein Radioprogramm über die erweiterte Kette rund 5,4 Millionen Einwohner erreichen. Es ist allerdings möglich, dass der Pool an Frequenzen noch etwas schrumpft und vereinzelt Kapazitäten an den Lokalfunk gehen, sofern dieser einen entsprechenden Bedarf aufweist und seinen Vorrang gelten machen kann.