
Die geplante KI-Kennzeichnungspflicht der Europäischen Union sorgt für erhebliche Beunruhigung in der Radiolandschaft. Im Fokus der Kritik steht der Entwurf der EU-Kommission zu den Transparenz- und Kennzeichnungspflichten, dessen Stellungnahmefrist am 3. Juni abläuft. Nach aktuellen Plänen könnten künftig auch Radioprogramme, die Künstliche Intelligenz lediglich als Assistenz nutzen, zu weitreichenden Warnhinweisen verpflichtet werden.
Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt warnt in diesem Zusammenhang vor praxisfernen Hürden für die Sender. Wenn redaktionelle Beiträge oder Werbespots, die unter Einsatz von KI-Stimmen oder KI-Assistenz entstehen, pauschal als sogenannte Deepfakes eingestuft werden, müssten Radiomacher jeden einzelnen Beitrag akustisch kennzeichnen. Markus Kurze, der Vorstandsvorsitzende der Versammlung der Medienanstalt, betont, dass ständige Transparenzhinweise im laufenden Programm den Hörgenuss der Hörerinnen und Hörer massiv stören würden. Die EU-Kommission drohe damit, den Einsatz von KI als wichtige Unterstützung im Radioalltag faktisch zu verhindern.
Aus der Medienanstalt kommt daher die Forderung nach einer praxistauglichen und medientypischen Lösung. Die Leitlinie der EU müsse klarstellen, dass Inhalte von lizenzierten privaten Radiosendern nicht unter den Deepfake-Verdacht fallen. Sinnvoller sei es, notwendige Transparenzhinweise stattdessen gebündelt auf den Websites der jeweiligen Sender zu platzieren, um den Fluss des Radioprogramms nicht zu gefährden.