The Radio Group GmbH
Die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern hatte aufgrund mehrerer Strafanzeigen Ermittlungen wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung durchgeführt und dabei auch die finanziellen Beziehungen zu den anderen Firmen der Unternehmensgruppe Radio Group berücksichtigt.
Der Verteidiger hatte eine Stellungnahme abgegeben und den Vorwurf bestritten. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine Insolvenzverschleppung, die weitere Ermittlungsmaßnahmen rechtfertigen könnten. Das Verfahren wurde daher mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.