Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil den Rundfunkbeitrag in weiten Teilen für verfassungsgemäß erklärt. Dass der Beitrag unabhängig vom Besitz von Empfangsgeräten erhoben wird, ist demnach mit dem Grundgesetz vereinbar.
Wichtig sei, dass die Möglichkeit zur Nutzung öffentlich-rechtlicher Angebote bestehe, nicht ob diese durch den Beitragszahler auch tatsächlich genutzt würden, heißt es in der Begründung. „Nach dem Urteil steht das Grundgesetz der Erhebung von Beiträgen nicht entgegen, die diejenigen an den Kosten einer öffentlichen Einrichtung beteiligen, die von ihr – potentiell – einen Nutzen haben. Beim Rundfunkbeitrag liegt dieser Vorteil in der Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können. Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an“, führt das Bundesverfassungsgericht aus. Die Rundfunkbeitragspflicht dürfe im privaten Bereich an Wohnungen anknüpfen, da Rundfunk typischerweise dort genutzt werde.
Dem Argument der Kläger, dass der Rundfunkbeitrag eigentlich eine Steuer sei und damit der Bund zuständig wäre, folgten die Karlsruher Richter nicht. Ebenso müssen Firmen und Unternehmen den Rundfunkbeitrag weiterhin für ihre Filialen und Firmenautos entrichten. Dass Unternehmen mit einer Vielzahl von Betriebsstätten und wenigen Mitarbeitern pro Betriebsstätte stärker belastet seien als andere mit nur einem Standort, sahen die Richter nicht als unzumutbare Belastung an.
Gekippt hat das oberste deutsche Gericht allerdings die Regelung nach der auch für Zweitwohnungen ein zusätzlicher Rundfunkbeitrag entrichtet werden musste. Dies sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, die Länder müssen bis zum 30. Juni 2020 eine Neuregelung finden.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt damit in großen Teilen die Rechtssprechung der vorangegangenen Instanzen.
Deutschlandradio: Solide Perspektive für die Weiterentwicklung
Deutschlandradio-Intendant Stefan Raue: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heutigen Urteil die Beitragsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland bestätigt. Es hat zugleich die gewachsene Bedeutung der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks betont. Dessen Angebote seien angesichts der digitalen Plattformen und sozialen Netzwerke als Orientierungshilfe und zur Vielfaltssicherung erforderlich. Bei dem Einzelaspekt der Beitragspflicht für Zweitwohnungen sieht das Gericht für die Zukunft Anpassungsbedarf. Hier sind die Bundesländer zu Veränderungen aufgefordert. Für die drei bundesweiten und werbefreien Programme Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova bedeutet das Urteil eine solide Perspektive für die Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Qualitätsjournalismus.“
ARD: Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wächst im digitalen Zeitalter
Der ARD-Vorsitzende und Intendant des Bayerischen Rundfunks, Ulrich Wilhelm, hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts begrüßt: „Dieses Urteil bestätigt den konsequenten Weg des Gesetzgebers, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland zeitgemäß fortzuentwickeln.“ Der ARD-Vorsitzende wies zudem darauf hin, dass dieses Urteil neben der Finanzierungsfrage auch wichtige Feststellungen zur Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks enthält:“Das Bundesverfassungsgericht hat hervorgehoben, dass die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im digitalen Zeitalter wächst. Seine Aufgabe, durch authentische, sorgfältig recherchierte Informationen ein vielfaltssicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht zu bilden, wird umso wichtiger, je mehr die Digitalisierung der Medien voranschreitet. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk trägt zu inhaltlicher Vielfalt bei, wie sie allein über den freien Markt nicht gewährleistet werden kann.“ Wilhelm weiter: „Dies ist ein wichtiger Tag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dessen Bedeutung im digitalen Zeitalter nicht ab-, sondern zunimmt.“
DJV: Wichtiger Beitrag zur Planungssicherheit
Der Bundesvorsitzender des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV), Frank Überall, begrüßte das Urteil als „wichtigen Beitrag zur Planungssicherheit“ und erklärte: „Ich hoffe, dass mit dem Richterspruch die juristischen Auseinandersetzungen um die notwendige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ihr Ende finden.“
Verband Privater Medien: Strukturkommission sollte geschaffen werden, um das duale Rundfunksystem zu überprüfen
Der VAUNET-Vorstandsvorsitzende Hans Demmel bewertet das Urteil wie folgt: „Es ist zunächst als positiv anzusehen, dass das Bundesverfassungsgericht rechtliche Klarheit zur umstrittenen Ausgestaltung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschaffen hat. Den Ländern wurde der Auftrag zugewiesen, das Modell der Haushaltsabgabe hinsichtlich der Zweitwohn-Abgabe nachzubessern. Dies sollte – neben der ohnehin schon laufenden Auftrags- und Strukturdebatte ein weiterer Anlass sein, das duale Rundfunksystem im Dialog mit allen Marktbeteiligten zu überprüfen. Angesichts der sich wandelnden konvergenten Medienmärkte sollten künftige Reformkonzepte die Interessen der betroffenen Marktteilnehmer berücksichtigen. Wir halten dafür die Etablierung einer Strukturkommission unter Beteiligung der privaten Medien für zwingend notwendig.“