
Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat über die Neuvergabe von zwei UKW-Frequenzen im Bundesland Salzburg entschieden. Die Antenne Salzburg GmbH konnte sich in dem Verfahren durchsetzen und wird ihr Versorgungsgebiet deutlich ausweiten. Demnach wurden dem Privatsender die Übertragungskapazitäten „Bramberg (Wildkogel) 90,2 MHz“ sowie „S Michael Lung 2 (Aineck) 102,5 MHz“ zugeordnet. Durch diese Erweiterung vergrößert sich das technische Reichweite des Senders um rund 47.000 Einwohner.
Die beiden Frequenzen waren zuvor der oe24 Radio GmbH beziehungsweise deren Rechtsnachfolgerin zugeordnet, wurden jedoch für den Fall einer rechtskräftigen Neuvergabe zurückgelegt. Die Antenne Salzburg plant, mit den neuen Standorten Versorgungslücken im Oberpinzgau sowie im Lungau zu schließen. Die Behörde folgte der Argumentation des Senders, dass zwischen dem bestehenden Versorgungsgebiet rund um die Stadt Salzburg und den neuen Gebieten enge politische, soziale und kulturelle Zusammenhänge bestehen, insbesondere durch starke Pendlerströme. Aufgrund der Erweiterung wurde der Name des Versorgungsgebietes offiziell in „Stadt Salzburg 106,6 MHz, Flachgau, Tennengau, Pongau, Pinzgau und Lungau“ geändert.
Neben der Antenne Salzburg hatte sich auch die Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. um die Frequenzen beworben, um ihre bundesweite Zulassung auszubauen. Dieser Antrag wurde von der KommAustria jedoch als verspätet zurückgewiesen. Der Hintergrund ist für Antragsteller durchaus relevant: Die Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. hatte bis zum Ende der Ausschreibungsfrist am 26. August 2025 kein eigenes technisches Konzept vorgelegt, sondern lediglich pauschal erklärt, die Frequenzen so betreiben zu wollen, wie in den technischen Datenblättern der Ausschreibung dargestellt.
Die Behörde stellte klar, dass ein bloßer Verweis auf die theoretischen Datenblätter der Ausschreibung die gesetzlichen Anforderungen an ein technisches Konzept gemäß Privatradiogesetz nicht erfüllt. Ein von der Bewerberin nachgereichtes technisches Konzept wurde nicht berücksichtigt. Die Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. begründete die fehlenden Unterlagen mit einem technischen Problem im E-Mail-System ihres Dienstleisters und beantragte eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Die KommAustria wies diesen Antrag jedoch zurück, da es sich bei der Ausschreibungsfrist um eine materiellrechtliche Frist handelt. Wer diese Frist nicht vollständig nutzt, verliert den Anspruch auf Zuteilung, weshalb eine nachträgliche Mängelbehebung oder Wiedereinsetzung in diesem Kontext rechtlich nicht möglich war.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Den Parteien steht eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht offen.