Drohendes UKW-Aus für Radio Blau: Netzbetreiber kündigt Vertrag nach Lizenzstreit

Dem Leipziger nichtkommerziellen Sender Radio Blau droht im Sommer 2026 der Verlust seiner UKW-Verbreitung. Hintergrund ist eine komplexe Gemengelage aus medienrechtlichen Hürden und wirtschaftlichen Zwängen des Netzbetreibers. Auslöser der aktuellen Krise ist der Rückzug von Apollo Radio aus der analogen Verbreitung. Bis zum Frühjahr 2025 teilten sich beide Sender eine Frequenz, nun strebte Radio Blau die Übernahme der freigewordenen Sendezeiten und damit einen 24-Stunden-Betrieb an.

Dieses Vorhaben stieß jedoch auf Widerstand bei der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM). Die Aufsichtsbehörde lehnte den Antrag auf Nutzung der vollen Sendezeit ab und berief sich dabei auf Paragraph 5a des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes (SächsPRG). Nach Lesart der Medienanstalt ist eine zeitliche Ausweitung der analogen UKW-Verbreitung rechtlich unzulässig. Kapazitäten dürften demnach nur im bisherigen Umfang oder zur Schließung technischer Versorgungslücken vergeben werden.

Radio Blau hält diese Auslegung für fehlerhaft. Die Radiomacher argumentieren, dass das Gesetz durchaus Spielraum biete. So könne die Landesanstalt Kapazitäten vergeben, wenn dies zur Verbesserung der Versorgung im Sinne einer vor 2019 erteilten Zulassung erforderlich sei. Eine explizite Festlegung der täglichen Sendezeit oder ein Verbot der zeitlichen Ausweitung enthalte der Gesetzestext laut Auffassung des Senders nicht.

Die ablehnende Haltung der SLM hat nun unmittelbare wirtschaftliche Konsequenzen. Der UKW-Netzbetreiber UPLINK hat Radio Blau die Nutzung der Frequenzen zum 30. Juni 2026 vollständig gekündigt. Als Begründung führt das Unternehmen an, dass der Betrieb einer lediglich halbtägig genutzten Frequenz wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Damit steht der Sender vor dem paradoxen Szenario, dass eine rein rechtliche Beschränkung der Sendezeit zur technischen Unmöglichkeit der gesamten Ausstrahlung führt.

Der Sender hat angekündigt, gegen den Bescheid der SLM Widerspruch einzulegen. Ziel ist eine Neuauslegung des Gesetzes, die einen 24-Stunden-Betrieb und die damit verbundene Weiterförderung der Sende- und Leitungskosten ermöglicht. Parallel dazu will Radio Blau im Januar Gespräche mit der Landespolitik aufnehmen, um eine Lösung für den Erhalt der terrestrischen Verbreitung freier Radios in Sachsen zu finden.

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