Rechtsstreit beendet: Somedia behält Konzession für Graubünden-Glarus

Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Schlussstrich unter das langwierige Verfahren um die Radiokonzession im Versorgungsgebiet Graubünden-Glarus gezogen. Das Revisionsgesuch von Roger Schawinskis Radio Alpin Grischa wurde abgewiesen. Damit verbleibt die Sendelizenz endgültig bei der Südostschweiz Radio AG (Somedia).

Für die Radiobranche endet damit einer der meistbeachteten juristischen Konflikte der letzten Jahre. Ursprünglich hatte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Zuschlag Anfang 2024 noch an den Zürcher Radiopionier Roger Schawinski und dessen Projekt Radio Alpin Grischa vergeben. Schawinski wollte mit dem Sender das faktische Medienmonopol der Somedia in der Region brechen. Gegen diesen Vergabeentscheid regte sich jedoch regionaler Widerstand, der in einer Unterschriftensammlung gipfelte, und die unterlegene Südostschweiz Radio AG reichte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Die Wende folgte im Januar dieses Jahres, als das Gericht die Beschwerde der Somedia guthiess und die Konzession der bisherigen Platzhirschin zusprach. Ausschlaggebend waren dabei formale Kriterien der Programmgestaltung und Personalstruktur. Das Gericht bemängelte, dass Radio Alpin Grischa die erforderlichen Arbeitsbedingungen der Branche nicht ausreichend erfüllte. Insbesondere das Verhältnis von ausgebildeten Fachkräften zu Auszubildenden sei im Gesuch nicht konform gewesen.

Gegen dieses Urteil legte die Radio Alpin Grischa AG ein Revisionsgesuch ein. Die Begründung lautete, das Gericht habe versehentlich erhebliche Tatsachen in den Akten übersehen, welche die korrekte Anzahl der vorgesehenen Programmschaffenden belegt hätten. Diesem Argument folgte das Bundesverwaltungsgericht nun nicht. In der Begründung heisst es, das ursprüngliche Konzessionsgesuch habe keine klaren und unmissverständlichen Angaben zur Stellenzahl im Programmbereich enthalten. Zudem könne über ein Revisionsgesuch die rechtliche Würdigung eines Urteils nicht grundsätzlich neu aufgerollt werden. Da gegen diesen Entscheid kein ordentliches Rechtsmittel mehr besteht, ist das Urteil endgültig.

Bei Somedia reagiert man erleichtert auf die nun herrschende Rechtssicherheit. Verwaltungsratspräsident Silvio Lebrument betonte, man könne sich nun wieder voll auf das regional verankerte Programm konzentrieren. Für Roger Schawinski und seinen Partner Stefan Bühler bedeutet der Entscheid das Aus für ihr Bündner Projekt. In einer ersten Stellungnahme zeigten sie sich enttäuscht darüber, dass ein vermeintlicher Rechenfehler in der Konzessionsvergabe das Ende bedeute. Als Konsequenz wird auch das zwischenzeitlich gestartete Internetradio wieder eingestellt.

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