NRW: Änderung im Landesmediengesetz soll Digitalisierung im Lokalfunk voranbringen

Das Landeskabinett in Nordrhein-Westfalen hat auf Vorschlag von Ministerpräsident Armin Laschet in dieser Woche den Entwurf des 17. Rundfunkänderungsgesetzes beschlossen. Wesentliche Elemente sind die Zustimmung des Landtags zum 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und die Änderung des Besetzungsverfahrens für den Verwaltungsrat des WDR. Zudem soll im Landesmediengesetz NRW die Digitalisierung wesentlich stärker abgebildet werden und ein Impuls gegeben werden für den Strategieprozess „Radio in NRW 2022“ für einen starken Lokalfunk im digitalen Zeitalter, heißt es von der Staatskanzlei.

Dazu erklärt Ministerpräsident Armin Laschet: „Mit den Änderungen im Landesmediengesetz geben wir dem laufenden Prozess zur Gesamtstrategie „Radio in NRW 2022“ einen weiteren Impuls. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren wollen wir zeitnah wichtige Weichen für ein vielfältiges und zukunftsfähiges Radio stellen. Eine konstruktive Beratung dieses Gesetzesentwurfes wäre dafür ein großer Beitrag.“

Voraussichtlich Ende November wird die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, dann werden auch nähere Details bekannt sein. Schon jetzt scheint aber klar, dass bei einer möglichen DAB+ Ausschreibung in NRW vorrangig Sender berücksichtigt werden sollen, die ihre Inhalte für und in Nordrhein-Westfalen produzieren. Dazu erklärt die medienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Andrea Stullich – selbst einst Chefredakteurin im NRW-Lokalfunk: „Mit einer Änderung im Landesmediengesetz wollen wir die Digitalisierung im Lokalfunk voranbringen. So soll die Landesmedienanstalt bei der Vergabe von DAB+-Lizenzen zwei Gesichtspunkte besonders berücksichtigen, sofern sie bei der Zuweisung eine Auswahl treffen muss: eine flächendeckende, landesweite Verbreitung und journalistisch-redaktionelle (nämliche lokale, regionale oder landesweite) Inhalte“.

Die SPD in Nordrhein-Westfalen spricht sich klar für den Fortbestand des privaten NRW-Lokalfunks aus: „Die SPD-Fraktion im Landtag steht klar zum Zwei-Säulen-Modell aus Betriebsgesellschaften und Veranstaltergemeinschaften und dem Ziel, die privaten Lokalradios in ihrer bisherigen Struktur mit eigenständigen Redaktionen zu erhalten. Dieses erfolgreiche System muss auch in die digitale Welt übertragen werden“, erklärt Alexander Vogt, medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Landtag NRW. Die SPD fordert die Landesregierung auf die Lokalfunkanbieter beim technischen Umstieg auf DAB+ finanziell zu unterstützen.

„Die möglichen Umrüstungskosten in Millionenhöhe für die Verbreitung des Digitalradiostandards sollen die Privatradios bislang komplett alleine stemmen. Um unser vielfältiges und bürgernahes Radioangebot in NRW zu erhalten, dürfen die Landesregierung und der zuständige Medienminister Laschet nicht länger tatenlos zusehen. Umso bemerkenswerter ist, dass Ministerpräsident Laschet auch nach einem Jahr im Amt keine Bestandsgarantie für den Lokalfunk in NRW abgeben wollte“, so Vogt weiter.

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