Ministerpräsidentenkonferenz macht Weg für zweiten Bundesmux frei

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat in ihrer Sitzung am 08. Dezember 2016 den Weg für einen zweiten Digitalradio-Multiplex in Deutschland frei gemacht. Dazu haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder nach § 51 Absatz 2 Rundfunkstaatsvertrag einstimmig die Zuordnung entsprechender Kapazitäten beschlossen.

Die Ausschreibung wurde mittlerweile durch die veröffentlicht Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten veröffentlicht. Bewerbungsende ist der 24. Februar 2017. Für Ende März ist eine erste Bewertung der Bewerbungen geplant.

Dieser neue Multiplex soll möglichst Mitte 2017 auf Sendung gehen.

Am 15. September 2016 haben sich alle Länder über eine gemeinsame Bedarfsanmeldung für einen zweiten bundesweiten Multiplex für DAB+ geeinigt. Vorgesehen ist er für eine Bedeckung mit einem Plattformanbieter für bundesweite private Hörfunkprogramme. Eine Regionalisierung von Programmen oder eine Aufteilung des Multiplex wird nicht möglich sein.

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