Zügige Fortentwicklung der Regelungen zur Interoperabilität digitaler Empfangsgeräte gefordert

Die Co-Vorsitzende des Digitalradio-Boards – die Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales, Staatssekretärin Heike Raab, forderte in der gestrigen Sitzung des Digitalradio Boards eine zügige Umsetzung der unter den Akteuren bereits vereinbarten Ergänzung des Paragraph 48 Telekommunikationsgesetz (TKG) zur Interoperabilität digitaler Empfangsgeräte. Unter Interoperabilität versteht man, dass nach einem bestimmten Zeitpunkt neue höherwertige Radiogeräte zusätzlich zum UKW-Empfang auch den Empfang digitaler Radioprogramme ermöglichen müssen.

„Nachdem nun auf EU-Ebene die Voraussetzungen zur Anpassung der Regelungen zur Interoperabilität in Paragraph 48 TKG geschaffen sind, wollen wir die bereits in der vergangenen Legislaturperiode vereinbarte Formulierung nun zügig umsetzen. Es geht darum, dem Hörfunk durch die Interoperabilitätsverpflichtung in der digitalisierten Welt von morgen zukunftsfähige Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. Die Ergänzung des Paragraph 48 TKG wird die flächendeckende Verbreitung von Digitalradiogeräten verbessern und so dem digitalen Radio in Deutschland Schwung verleihen“, erläuterte Staatssekretärin Heike Raab. Sie koordiniert als Vertreterin der Rundfunkkommission für das Vorsitzland Rheinland-Pfalz die Medienpolitik der Länder.

„Die Vorzüge von DAB+ sind vielfältig. So verbessert DAB+ gegenüber UKW oder dem Internet-Radio die Qualität des Hörens, versetzt Zuhörerinnen und Zuhörer in die Lage, neue Dienste und Funktionalitäten zu nutzen und verbreitert die Sendervielfalt und damit die Pluralität der Radiolandschaft. Die Verbreitung von DAB+ ist zudem deutlich kostengünstiger sowohl für die Sender als auch die Verbraucher und ermöglicht eine ökonomische Nutzung von knappen Frequenzressourcen“, so Heike Raab weiter. Die Länder hatten die Bedeutung der Interoperabilität digitaler Radioempfangsgeräte für die Entwicklung der Kommunikationsnetze und –dienste zuletzt nochmal in ihrer Bundesratsstellungnahme vom 15. Dezember 2017 hervorgehoben. Der aktuelle Regelungsentwurf geht auf eine Initiative des Bundesrates vom Dezember 2016 zurück, die in der vergangenen Legislaturperiode allerdings nicht mehr vor den Wahlen umgesetzt werden konnte. Der Bundestag folgt dem Diskontinuitätsprinzip, alle Gesetzesvorlagen, die vom scheidenden Bundestag noch nicht beschlossen wurden, müssen neu eingebracht und verhandelt werden.

„In Bezug auf die digitale, terrestrische Verbreitung sind Norwegen, die Schweiz und Großbritannien beispielgebend. Nach dem digitalen Umstieg in Norwegen sind jetzt die Schweiz und Großbritannien an der Reihe. Kontinuierlich steigende Nutzerzahlen in Deutschland zeigen, dass die Entwicklung in Richtung digitaler Verbreitung aber auch hier immer schneller wird. Diesen Trend wollen wir weiter unterstützen und mit der Ergänzung des Paragraph 48 TKG einen positiven Impuls in diese Richtung setzen“, so die Medienstaatssekretärin abschließend.

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