VPRT: „Kein Automatismus“ – auch bei einer Verschiebung der UKW-Aufschaltung von BR PULS bis 2018 müssen offene Rechts- und Verbreitungsfragen und Auswirkungen auf das Gleichgewicht im dualen bayerischen Radiomarkt geklärt werden

Im Vorfeld der Rundfunkratssitzung des Bayerischen Rundfunks (BR), der am morgigen 10. Juli über die geplante UKW-Aufschaltung seines bisher digital verbreiteten Jugendprogramms BR PULS im Frequenztausch mit BR-Klassik beraten wird, hat der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) an den Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks appelliert, keine Entscheidung zu treffen, die weitreichende Auswirkungen auf die privaten Radioprogramme in Bayern haben könnte. Zuletzt war ein entsprechender Beschluss des Hörfunkausschusses des BR bekannt geworden, den geplanten Frequenztausch auf das Jahr 2018 zu verschieben.

Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste des VPRT, sagte: „Eine Verschiebung des UKW-Starts von BR PULS auf 2018 wird die bekannten Probleme nicht lösen. Hier darf es keinen Automatismus geben. Wir appellieren an den Rundfunkrat, den kulturellen und gesellschaftlichen Auftrag des beitragsfinanzierten Bayerischen Rundfunks bei seinen Beratungen im Blick zu behalten. Wir sehen unverändert ungeklärte Rechtsfragen, eine unrealistische Erwartung zur weiteren DAB+-Nutzungsentwicklung und damit weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen für den Marktanteil und damit die Werbeerlöse der privaten Radioanbieter. Aufgrund der massiven Frequenzüberlegenheit des BR verträgt der bayerische Radiomarkt kein drittes landesweites Programm des BR mit einer klaren Quotenorientierung. Der BR, die privaten Radioveranstalter und die bayerische Politik sollten gemeinsam im Konsens eine marktverträgliche Lösung suchen.“

Bereits im Juni hatte der VPRT ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Degenhart vorgelegt, nach dem die Ermächtigungsgrundlage für einen Frequenztausch im Bayerischen Rundfunkgesetz gegen die anderslautende Regelung im Rundfunkstaatsvertrag verstößt, dem als Länderstaatsvertrag verfassungsrechtlich eine übergeordnete Bedeutung zukommt. Diese Rechtsfragen müssten vor weiteren Schritten geklärt sein.

Der VPRT erwartet zudem, dass sich bei einem UKW-Start von BR PULS die privaten lokalen Radiosender, die nachhaltig zur Identifikation ihrer Hörer mit deren jeweiligen regionalen Lebensräumen in Bayern beitragen, nicht mehr im Markt halten können. Darüber hinaus würden die landesweiten privaten Radiosender in ihrer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft erheblich geschwächt werden.

Schunk betonte, dass ein Frequenzwechsel nur dann wettbewerbsverträglich sein könnte, wenn die digitale DAB+-Nutzung in Bayern den privaten Radios eine ähnliche wirtschaftliche Grundlage wie die heutige UKW-Verbreitung bieten würde. Eine solche Marktdurchdringung von DAB+ sei aber auch bis 2018 kein realistisches Szenario.

Schunk: „Das Motto beim Bayerischen Rundfunk darf nicht sein: ‚Bessere Frequenzen für Wettbewerbsprogramme und weniger Frequenzen für Kultur‘. Der Bayerische Rundfunk hat für die Ansprache junger Zielgruppen mit seinen Radioprogrammen BR 1 und BR 3 gute Alternativen zu einer eigenständigen, landesweiten UKW-Jugendwelle.“

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