Verringerung der Werbezeiten im ARD-Hörfunk macht es für Privatradios einfacher in DAB+ zu investieren

Foto: BLM
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Siegfried Schneider, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) fordert weiterhin eine Werbebegrenzung im öffentlich-rechtlichen Hörfunk nach dem Beispiel des NDR. „Ich hoffe sehr, dass dies bei der nächsten Änderung des Rundfunkstaatsvertrags für alle öffentlich-rechtlichen Sender festgeschrieben wird“, so der DLM-Vorsitzende Schneider. Mit den dann neuen finanziellen Spielräumen wäre es für die Privatradios einfacher, auch in die digitale terrestrische Radioverbreitung DAB+ zu investieren.

Erst in der vergangenen Woche hatte der Düsseldorfer Landtag beschlossen, im neuen WDR-Gesetz auch eine Reduzierung der Werbezeiten im öffentlich-rechtlichen Radio in Nordrhein-Westfalen festzuschreiben: „Eine Reduzierung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Hörfunk ist für den Erhalt der Vielfalt gerade auf der lokalen und regionalen Ebene und für die Zukunftssicherung des privaten Hörfunks unerlässlich.“, so Schneider.

Statt der bisher täglich 90 erlaubten Werbeminuten in drei WDR-Programmen werden ab 2017 nur noch 75 Minuten auf zwei und ab 2019 nur noch 60 Minuten auf einem Programm gestattet sein.

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