Verlage gewinnen Verfahren gegen rbb

Die Öffentlich-Rechtlichen haben sich unlängst nach einem Jahre andauernden Streit mit den Verlegern darüber geeinigt, welche Grenzen die Angebote von ARD, ZDF  und Deutschlandradio im Netz einhalten müssen. Webinhalte der öffentlich-rechtlichen Sender dürfen demnach nicht „presseähnlich“ sein, um den Verlagen weniger Konkurrenz im Netz zu machen. Übersetzt heißt das – diese enthalten nun deutlich weniger Text, die öffentlich-rechtlichen Sender fokussieren sich im Netz stattdessen auf Audio und Video. Sollten künftig noch Streitfälle auftreten, sollen diese einer gemeinsamen Schlichtungsstelle vorgelegt werden.

Einige Prozesse sind allerdings noch anhängig. So hat das Potsdamer Landgericht heute (25.7.) im juristischen Streit zwischem dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) und fünf regionalen Zeitungsverlagen über die Online-Nachrichtenangebote des rbb unter rbb24.de sein Urteil verkündet. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass das Angebot des rbb am 23. Januar 2017 – dem Tag, der entsprechend bewertet wurde – juristisch nicht zulässig war.

„Unser Angebot ist heute inhaltlich und formal bereits weit von dem aus dem Januar 2017 entfernt. Trotzdem werden wir die schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen“, sagte Christoph Singelnstein, Chefredakteur des rbb. „Wir bauen unabhängig vom heutigen Urteil unsere Stärken bei Audio und Video auch im Netz weiter aus. Wichtigstes Ziel ist dabei, unseren Nutzerinnen und Nutzern einen schnellen, kompakten Überblick über die aktuelle Situation in Berlin und Brandenburg zu bieten, egal ob am Desktop, mobil oder über die rbb24-App.“

rbb-Intendantin Patricia Schlesinger betonte, der rbb sei grundsätzlich an einer engen inhaltlichen Zusammenarbeit mit den Verlagen in der Region interessiert. „Uns verbindet mehr, als uns trennt, das beginnt mit unserem grundsätzlichen Verständnis von Journalismus und unserer Auffassung von den Aufgaben von kritischen Medien im demokratischen Prozess. Wir schauen zuversichtlich auf den neuen Telemedienauftrag, der juristische Auseinandersetzungen wie diese künftig vermeiden könnte.“

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